Bundesrat Kampf gegen die Schwarzarbeit wird verschärft

Zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung werden die Meldepflichten der Arbeitgeber zur Sozialversicherung verschärft. Ein entsprechender Gesetzesbeschluss des Bundestages passierte den Bundesrat und nahm damit die letzte parlamentarische Hürde.

Kampf gegen die Schwarzarbeit wird verschärft

Bisher mussten neu eingestellte Arbeitnehmer mit der ersten Lohn- und Gehaltsabrechnung – spätestens sechs Wochen nach dem Beschäftigungsbeginn – gemeldet werden. Künftig soll in Branchen mit einem erhöhten Risiko für Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung jeder Arbeitgeber neu eingestellte Mitarbeiter sofort der Sozialversicherung melden müssen. Dadurch soll die Behauptung erschwert werden, die Arbeit sei erst am Tag der Überprüfung aufgenommen worden und eine Meldung somit noch nicht erforderlich gewesen.

Außerdem wird in den betreffenden Wirtschaftszweigen die Pflicht für Arbeitnehmer erheblich ausgeweitet, Personaldokumente bei sich zu haben und vorzulegen. Neu in die Liste entsprechender Branchen aufgenommen wurde die Fleischwirtschaft.

ddp