In Baden-Württenberg ist ein Soforthilfepogramm angelaufen, mit dem die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bei baden-württembergischen Soloselbstständigen und Unternehmen abgefedert werden sollen. Handwerkskammern werden die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe übernehmen.

< strong> Die Handwerkskammern in Baden-Württemberg organisieren die Auszahlung der Soforthilfe im Südwesten. Die Landesregierung hat ein Soforthilfeprogramm beschlossen, mit dem die < strong> unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bei baden-württembergischen Soloselbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe abgefedert werden sollen. Handwerks- sowie Indu strie- und Handelskammern des Landes werden die Prüfung der Anträge auf Soforthilfe übernehmen.
Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold sagte: "Die < strong> Verunsicherung bei den Handwerksbetrieben ist enorm. Auch bei Betrieben, die noch geöffnet sein dürfen, brechen Umsätze weg, Aufträge werden storniert oder für die kommenden Wochen nicht mehr erteilt." Dazu komme die Sorge um das Personal und das ständige Risiko einer Betriebsschließung.
Mit dem Soforthilfeprogramm des Wirtschaftsministeriums werden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem < strong> einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt.
Einfaches Online-Verfahren
Die < strong> Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:
- 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
- 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
- 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
< strong> Anträge auf Soforthilfe können ab Mittwochabend (25.3.2020) ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden.
< strong> Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten:
- Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.
- Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.
Die Kammern übernehmen die < strong> Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.
Kraftakt für alle
Tobias Mehlich, Hauptgeschäftsführer der < strong> Handwerkskammer Ulm, sagte: "Wir wollen, dass die L-Bank ab nächster Woche möglichst am Folgetag der Antragsstellung auszahlen kann. Das ist ein Kraftakt für uns alle, aber es wird gehen." Er machte auch darauf aufmerksam, dass es Voraussetzungen gebe für eine positive Empfehlung seiner Kammer zur Auszahlung der Soforthilfe: "Die Soforthilfe muss für das Unternehmen dringlich sein und es muss ein < strong> Liquiditätsengpass gegeben sein. Das muss in Folge der Corona-Krise geschehen sein und nicht andere Ursachen haben." Man habe die Bürokratie und Nachweispflichten so weit wie möglich heruntergefahren. Trotzdem würden alle Angaben möglicherweise irgendwann geprüft. Mehlich warb um Verständnis für die Maßnahme: „Was die Politik da tut, ist richtig. Vielleicht ist es jetzt an der Zeit, einem Handwerksbetrieb einen schon lange überlegten Auftrag zu erteilen.“ Abwärtsspiralen breche man nicht durch Sparen, sondern durch Ausgeben und Aufträge erteilen.
Auch das < strong> Handwerk in der Region Stuttgart zeigte sich erfreut über die Umsetzung des Sofortprogramms. "Die finanzielle Unterstützung mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss wird die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage von Handwerksbetrieben durch die Corona-Pandemie abfedern und auch Liquiditätsengpässe beheben helfen", so Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart. "Wir wissen, dass es für viele Handwerksbetriebe aktuell ums Ganze geht." str
Soforthilfe der Bundesländer im Überblick: Wo Soloselbständige und Kleinunternehmen jetzt Unterstützung bekommen
Die Bundesländer haben angefangen, Antragsformulare für Soloselbstständige und Kleinunternehmen online zu stellen:
< strong> Baden-Württemberg (Antragstellung ab 25.03.2020, abends)
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/
< strong> Bayern (Antragstellung bereits möglich)
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
< strong> Berlin (Antragstellung ab 27.03.2020, 12 Uhr)
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html
< strong> Brandenburg (Antragstellung ab 25.03.2020, 9 Uhr)
https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/
< strong> Bremen (Antragstellung bereits möglich)
https://www.bab-bremen.de/sixcms/media.php/24/Antrag_BAB_Corona_Soforthilfe_Programm_v3.pdf
< strong> Hamburg (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.ifbhh.de/magazin/news/coronavirus-hilfen-fuer-unternehmen
< strong> Hessen (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
< strong> Mecklenburg-Vorpommern (Antragsstellung ab 01.04.2020)
https://www.gsa-schwerin.de/leistungen/zuwendungen-zur-vermeidung-von-liquiditaetsengpaessen/antragsanforderung.html
< strong> Niedersachsen (Antragstellung ab 25.03.2020)
https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-–-Beratung-für-unsere-Kunden.jsp
< strong> Nordrhein-Westfalen (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://wirtschaft.nrw/corona
< strong> Rheinland-Pfalz (Antragstellung in KW 14)
https://isb.rlp.de/home.html
< strong> Saarland (Antragstellung ab Ende März)
https://www.sikb.de/sites/default/files/SIKB/Presse/Checkliste_einzureichende%20Unterlagen_NEU_2020_03_20.pdf
< strong> Sachsen (Antragstellung ab Ende März)
https://www.sab.sachsen.de/
< strong> Sachsen-Anhalt (Antragstellung in KW 14)
https://stk.sachsen-anhalt.de/service/corona-virus/
< strong> Schleswig-Holstein (Antragstellung in den kommenden Tagen)
https://www.ib-sh.de/infoseite/corona-beratung-fuer-unternehmen/
< strong> Thüringen (Antragstellung bereits möglich)
https://aufbaubank.de/417,8723/Download/Soforthilfe-Corona-2020-Antrag.pdf