Bei der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid sollen die Länder ein Mitspracherecht bekommen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur "Demonstration und Anwendung" der CCS-Technologie, wie Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Umweltminister Norbert Röttgen mitteilten. Es verankert demnach höchste Sicherheitsstandards und sieht eine "Länderklausel" vor.
Kabinett verabschiedet CCS-Gesetzentwurf - Brüderle und Röttgen werben für neue Technologie
Berlin (dapd). Bei der unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid sollen die Länder ein Mitspracherecht bekommen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur "Demonstration und Anwendung" der CCS-Technologie, wie Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Umweltminister Norbert Röttgen mitteilten. Es verankert demnach höchste Sicherheitsstandards und sieht eine "Länderklausel" vor. Umweltgruppen bekundeten Widerstand, beziehungsweise Vorbehalte gegen die Technik.
Brüderle (FDP) machte deutlich, dass erst die Vereinbarung mit den Ländern die Kabinettsentscheidung ermöglicht habe. Danach könnten diese mit einem eigenen Gesetz bestimmen, dass die Erprobung der CCS-Technologie nur in bestimmten Gebieten möglich oder auch unzulässig ist. Dabei seien sie aber an fachliche Kritierien gebunden.
Bislang wird die Abscheidung von Kohlendioxid (CO2) in einer Pilotanlage in Brandenburg erprobt. Für die unterirdische Speicherung fehlt aber bislang die Genehmigung. Gegen die Speicherung mobilisieren Bürgerinitiativen. Widerstand gegen solche Anlagen gibt es in Schleswig-Holstein und Niedersachsen. Die Technik ist wegen seiner ökologischen und wirtschaftlichen Folgen umstritten. CCS steht für "Carbon Capture and Storage", zu deutsch "Kohlendioxid-Abscheidung und -Lagerung".
Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck kritisierte den Gesetzentwurf: "So kann nationale Energiepolitik nicht gestaltet werden", sagte der SPD-Politiker. Wenn Bundesländer mit Speicherkapazität sich der CCS-Verpressung entziehen könnten, "dann ist das Thema tot", sagte Platzeck voraus.
Nach dem von beiden Ressorts vorgelegten Gesetzentwurf kann die CO2-Speicherung erprobt und soll auf dem Entwicklungsstand von 2017 umfassend bewertet werden. Er regelt Eignungsprüfungen des Untergrundes sowie die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung eines Speichers und legt die Übertragung auf die öffentliche Hand nach einer 30-jährigen Frist fest.
Brüderle sagte: "Wir brauchen jetzt ein zügiges Gesetzgebungsverfahren." Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen, das laut Röttgen noch im Herbst in Kraft treten soll.
Die Minister warben aus Technologie-, Klimaschutz- und exportwirtschaftlichen Gründen für die CO2-Speicherung. "Ich bin überzeugt davon, dass CCS wichtige Zukunftschancen eröffnet - für die weitere Nutzung von fossilen Energieträgern und zur Minderung von CO2-Emissionen in der Industrie", sagte Brüderle.
Röttgen sagte, mit dem Gesetz werde die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Modellprojekte von der EU gefördert werden können. "Über die Frage der großtechnischen Anwendung wird erst entschieden, wenn nach der Erprobungsphase die Unbedenklichkeit der CCS-Technologie nachgewiesen worden ist", versicherte er. Während die Umweltgruppe NABU den Einsatz der CCS-Technologie etwa für eine klimaschonendere Herstellung von Zement oder Stahl akzeptieren kann, sprach sich der BUND strikt dagegen aus. "CCS dient den Stromkonzernen lediglich als Feigenblatt für den Neubau von Kohlekraftwerken", sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.
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