Die umstrittene Sozialleistung wird abgeschafft und durch das "Grundsicherungsgeld" ersetzt. Für Arbeitslose gelten künftig strengere Regeln: Wer keine Bewerbungen schreibt, verliert sofort 150 Euro im Monat. Bei Totalverweigerung droht der komplette Leistungsentzug. Doch Widerstand innerhalb der SPD könnte die Reform noch stoppen.

Kurz vor Jahresende hat sich die Bundesregierung nach Verzögerungen doch noch auf eine neue Grundsicherung mit schärferen Regeln geeinigt. Das wichtigste Ziel ist und bleibe, Menschen in Arbeit zu bringen, sagte Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss. "Hier setzen wir künftig noch stärker auf Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung", fügte sie hinzu.
Das bisherige Bürgergeld soll in "Grundsicherungsgeld" umbenannt werden. Der Entwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. An der SPD-Basis gibt es allerdings große Widerstände gegen die Pläne.
Bedenken der Union ausgeräumt
Schon im Koalitionsvertrag hatten sich Union und SPD auf schärfere Regeln geeinigt und diese bei einem Spitzentreffen im Oktober konkretisiert. Zuletzt gab es allerdings Bedenken von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Sie befürchteten, dass die Sanktionen für Total-Verweigerer umgangen werden könnten und wollten dem Gesetzesentwurf zuerst nicht zustimmen. Diese Bedenken konnten im jetzt beschlossenen Entwurf ausgeräumt werden.
Stärkere Sanktionen bei fehlender Mitwirkung
Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass Rechte und Pflichten in der neuen Grundsicherung verbindlicher geregelt werden. Wer nicht mitwirkt, soll stärker als bisher sanktioniert werden. Schreibt etwa künftig ein Arbeitsloser keine Bewerbungen, kann das neue Grundsicherungsgeld direkt für drei Monate um 30 Prozent oder rund 150 Euro monatlich gekürzt werden. Bisher gelten Stufen von zehn, 20 oder 30 Prozent.
Schärfere Regeln für Terminverweigerer
Und versäumt ein Arbeitsloser unentschuldigt Termine beim Jobcenter, gilt die 30-Prozent-Kürzung ab dem zweiten versäumten Termin für einen Monat. Beim dritten versäumten Termin ohne wichtigen Grund kann in letzter Konsequenz das Geld "aufgrund von Nichterreichbarkeit" ganz gestrichen werden. Wird man auch im Monat danach nicht vorstellig, soll die Unterstützung für die Unterkunft wegfallen.
Gelegenheit zur persönlichen Anhörung
Bevor das Geld aber komplett gestrichen wird, soll das Jobcenter dem Betroffenen die Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch – per Telefon oder vor Ort – geben müssen. Wird auch diese Gelegenheit nicht genutzt, können die Leistungen dann ganz gestrichen werden. Diese Terminverweigerer-Regelung greift aber nicht, wenn wichtige Gründe vorliegen – etwa gesundheitliche wie eine psychische Erkrankung, andere schwerwiegende Gründe oder ein Härtefall. Aus Sorge vor einer Zunahme sozialer Härten bis hin zu Obdachlosigkeit von Betroffenen wollen Teile der SPD-Basis die Reform noch per Mitgliederbegehren stoppen.
Vor dem Hintergrund der Diskussion ist zu berücksichtigen, dass von den rund 5,5 Millionen bisherigen Bürgergeldbeziehern nur relativ wenige von Sanktionen betroffen sind. 2024 wurden insgesamt weniger als 30.000 Leistungsbezieher sanktioniert.
Keine Karenzzeit für Vermögen
Darüber hinaus soll persönliches Vermögen, ausgenommen eines Schonvermögens, schneller eingesetzt werden, bevor die Grundsicherung greift. Dazu soll die bisherige Karenzzeit entfallen. Außerdem soll das Schonvermögen nach Lebensalter gestaffelt werden. Angefangen von 5.000 Euro für Menschen unter 20 Jahren bis zu 15.000 Euro für Menschen im Alter von 50 Jahren und mehr. Ausgenommen sind wie bisher die Altersvorsorge, die selbstbewohnte Immobilie sowie ein Auto.
Bisher wenig Sparpotenzial
Zudem soll es mehr geförderte Beschäftigung geben. Die Bundesregierung will nach eigenen Angaben lieber Arbeit als Arbeitslosigkeit finanzieren. Auch soll die direkte Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung künftig den Vorrang vor anderen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen haben, es sei denn eine Weiterbildung erscheint nachhaltiger. Mit dem Gesetzesentwurf kann nicht viel gespart werden. Schon vor dem Beschluss schraubte Bas die Erwartungen herunter. Dem Entwurf zufolge rechnet das Ministerium 2026 mit unmittelbaren Einsparungen von 86 Millionen Euro und 2027 von 70 Millionen Euro.