Steuerhinterziehung Kabinett billigt Verordnung zum Steuerhinterziehungsgesetz

Das Finanzministerium wird gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium sowie dem Auswärtigen Amt bestimmen, bei welchen Ländern das neue Gesetz gegen Steuerhinterziehung im Ausland gelten soll.

Kabinett billigt Verordnung zum Steuerhinterziehungsgesetz

Das Kabinett habe eine entsprechende Verordnung gebilligt, sagte Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) am Mittwoch in Berlin. Das Gesetz war bereits vom Kabinett sowie Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Die Verordnung bedarf nun noch der Zustimmung des Bundesrates, die für Mitte September angestrebt werde. Am Tag danach soll das Gesetz in Kraft treten.

Steinbrück betonte, dass das Gesetz lediglich solche Staaten betreffe, "die bei der Aufdeckung von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug nicht kooperieren". Diese Staaten sollen in Abstimmung mit dem Wirtschaftsministerium sowie dem Auswärtigen Amt in einer Liste aufgeführt werden. Um welche Staaten und um wie viele es sich handelt, wurde zunächst nicht bekannt.

Zugleich verwies Steinbrück darauf, dass Staaten erst dann in eine solche Liste aufgenommen würden, wenn sie keinen Auskunftsaustausch nach OECD-Standard ermöglichen und sie auch nach Aufforderung auf diplomatischem Wege nicht bereits seien, in Gespräche zum Abschluss einer bilateralen Vereinbarung zur Umsetzung der Standards einzutreten.

Ziel des neuen Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetzes ist es, Steueroasen zum Informationsaustausch über Steuerflüchtlinge zu zwingen. Da der deutsche Fiskus die Steueroasen nicht direkt bekämpfen kann, wendet er sich an Firmen und Privatpersonen, die dort Geschäfte betreiben. Ihnen werden umfangreiche Auskunfts- und Nachweispflichten auferlegt. Wer nicht kooperiert, muss damit rechnen, dass Steuervergünstigungen gestrichen werden.

ddp