Die Bundesregierung will mit schärferen Regeln gegen Missbrauch der Zeitarbeit und Lohndumping vorgehen. Das Kabinett beschloss einen Entwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Mit einer sogenannten Drehtürklausel soll künftig verhindert werden, dass Beschäftigte entlassen und unmittelbar danach als Zeitarbeiter mit schlechteren Arbeitsbedingungen wieder in ihrem ehemaligen Unternehmen oder in einem anderen Unternehmen desselben Konzerns eingesetzt werden.
Kabinett beschließt schärfere Regeln gegen Missbrauch der Zeitarbeit
In der schwarz-gelben Koalition gab es immer wieder Streit über den Umgang mit der Zeitarbeitsbranche. Während Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) für den Wirtschaftszweig Mindestlöhne anstrebte, lehnte die FDP das ab. Als Kompromiss wurde der jetzt gebilligte Entwurf erarbeitet. Bislang erlaubt es eine "Tariföffnungsklausel" in dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, Zeitarbeitern über Jahre hinweg deutlich niedrigere Löhne auszuzahlen.
Von der Leyen sagte, die Zeitarbeit sei "gerade für viele Geringqualifizierte eine Brücke in Beschäftigung". Allerdings müssten die Arbeitsbedingungen fair und gerecht sein. In einem weiteren Schritt müsse die deutsche Zeitarbeit immun gegen tarifliche Niedriglöhne zu drei oder vier Euro gemacht werden, "die ab Mai 2011 aus europäischen Nachbarländern zu uns importiert werden könnten", fügte die Ministerin hinzu. Deswegen wolle sie rechtzeitig noch eine Lohnuntergrenze für die Zeitarbeit im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz definieren, "die dann alle Arbeitnehmer der Branche vor Dumpinglöhnen schützt". Die Gespräche dazu seien aber noch nicht abgeschlossen.
Im Mai 2011 wird in Deutschland die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit wirksam. Dann haben auch alle Bürger aus der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Slowenien und der Slowakei das Recht, in Deutschland zu arbeiten.
dapd