Infrastrukturabgabe für Autobahnen und Bundesstraßen Kabinett beschließt Pkw-Maut

Die Pkw-Maut ist vom Bundeskabinett beschlossen worden. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass deutsche Autofahrer dank einer Verrechnung der Gebühr mit der Kfz-Steuer nicht stärker belastet werden. Ob das mit EU-Recht vereinbar ist, bleibt allerdings umstritten.

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    © Foto: Julian Stratenschulte/dpa
    Das Konzept zur umstrittenen Pkw-Maut wird nochmals angepasst. Sie soll künftig nicht auf allen Straßen gelten.
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Erst Anfang der Woche hat die slowenische EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc noch einmal erklärt, dass sie die deutschen Mautpläne für einen Verstoß gegen EU-Recht hält.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hält jedoch an seinen Plänen fest. Heute hat das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Demnach sollen alle inländischen und ausländischen Autofahrer ab dem Jahr 2016 eine sogenannte Infrastrukturabgabe bezahlen. Über eine elektronische Vignette soll das Geld für die Nutzung der Autobahnen direkt beim Fahrzeughalter abgebucht werden. Die Kosten für die Vignette belaufen nach dem nun vorliegenden Gesetzesentwurf auf maximal 130 Euro pro Jahr. Dabei werden die Kosten für In länder mit deren Kraftfahrzeugsteuer verrechnet.

Mehreinnahmen von rund 500 Millionen

Nach Ansicht von Dobrindt ist der vorliegende Gesetzesentwurf der Infrastrukturabgabe mit geltendem EU-Recht vereinbar und diskriminiert niemanden. Insgesamt rechnet Dobrindt mit Mehreinnahmen von rund 500 Millionen Euro. Sie sollen "zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur" fließen, heißt es. Sein ursprünglicher Plan, das gesamte Straßennetz mit einer Maut zu belegen, ist hingegen vom Tisch.

Von den Gesamteinnahmen von 3,7 Milliarden Euro werden die Einnahmen von inländischen Autofahrern von rund 3,0 Milliarden Euro mit den bisherigen Einnahmen der Kfz-Steuer verrechnet. Von den ausländischen Autofahrern rechnet der Verkehrsminister mit Einnahmen in Höhe von 700 Millionen Euro. Davon abgezogen werden müssen noch rund 195 Millionen für das neue System.

In länder sollen nicht mehr bezahlen

Die Kosten für die elektronischen Jahresvignetten für In länder werden nach dem Hubraum und der Umweltvertr ä glichkeit des Pkws berechnet. Die Abgabe für Wohnmobile ist vom Gewicht abhängig und beträgt ebenfalls maximal 130 Euro. Wer beispielsweise bisher als Fahrzeughalters eines VW Golfs 5 Diesels aus dem Jahr 2009 mit und einem Hubraum von 1896 Kubikzentimeter eine Kfz-Steuer von rund 293 Euro bezahlt, wird künftig eine Infrastrukturabgabe von 130 Euro und einer Kfz-Steuer von rund 163 Euro überweisen müssen.

Die Höhe der Infrastrukturabgabe ist dabei von Hubraum, Schadstoffklasse und Motor abhängig. So sollen für Benziner der Schadstoffklasse "Euro 3" oder schlechter 6,50 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum fällig werden. Für Dieselmotoren sollen es nach einer Tabelle des Ministeriums 9,50 Euro sein. Bei Fahrzeugen der Schadstoffklasse 4 und 5 reduzieren sich die Werte auf 2 Euro und 5 Euro. Bei Autos der Schadstoffklasse sechs auf 1,80 Euro beziehungsweise 4,80 Euro. Bei Wohnmobilien geht es dagegen nach Gewicht. Bei ihnen werden 16 Euro je 200 angefangene Kilogramm Gewicht oder bis zu maximal 130 Euro berechnet, heißt es weiter.

Für Aus länder verschiedene Vignetten möglich

Für Aus länder soll es zeitlich gestaffelte Vignetten geben. Sie können zwischen einer 10-Tages-Vignette für 10 Euro und einer Vignette für zwei Monate für 22 Euro oder einer Ein-Jahres-Vignette wählen, die maximal 130 Euro kostet und deren genaue Kosten wie bei den In ländern von Hubraum und Schadstoffklasse abhängen. bir/sg/cle

Kritik aus der Koalition

Kritische Stimmen kommen allerdings nach wie vor aus den Reihen der Großen Koalition. Laut Informationen von "tagesschau.de" sieht die SPD weiter Klärungsbedarf. Das Vorhaben der CSU sei "noch nicht über den Berg", so der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, Sören Bartol gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Das wird ein schwieriges Gesetzgebungsverfahren, da noch viele Fragen offen sind. Laut Bartol werde das Gesetz auf Herz und Nieren geprüft.

Vor Kabinettsbeschluss hat CSU-Chef und Ministerpräsident von Bayern, Horst Seehofer, die Maut-Pläne verteidigt. Gegenüber der dpa erläutert er: " "Der Zwischenruf aus Brüssel ist völlig ungewöhnlich." Er habe noch nie erlebt, dass sich eine Kommissarin vor Beginn eines Gesetzgebungsverfahrens in Deutschland derart zu Wort melde, und das "mit einem Argumentationshaushalt, der einfach diesem Thema nicht gerecht wird."

Kritik vom VDIK

Scharfe Kritik kommt auch vom Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK). Der Verband hält sie für ungerecht, ein bürokratisches Monstrum und ökologisch unsinnig. Darüber hinaus hegt der VDIK nach wie vor Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht.

Allerdings könne sich Dobrindt durch den Maut-Beschluss nun wieder Zeit für die Verkehrsinfrastruktur nehmen und wichtigen Aufgaben des Verkehrswesens widmen, die die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland am Leben halten.

Berechnungsbeispiele für die künftige Infrastrukturabgabe/ Kraftfahrzeugsteuer

  VW Polo Trendline VW Polo 1.2 TSI VW Golf 5 BMW 730d Fiat 500 1.2 8V Sport
Erstzulassung 2014 2013 2009 2014 2014
Kraftstoff Benzin Benzin Diesel Diesel Benzin
Hubraum in ccm 1198 1197 1896 2993 1242
EURO 6 4 3 6 6
CO2 g/km 114 124   148 121
CO2-Steuer 38,00 € 28,00 €   106,00 € 52,00 €
Hubraumsteuer 24,00 € 24,00 € 293,36 € 285,00 € 26,00 €
Kfz-Steuer (heute) ungerundet 62,00 € 52,00 € 293,36 € 391,00 € 78,00 €
Kfz-Steuer (künftig) ungerundet 38,00 € 28,00 € 163,36 €   261,00 € 52,00 €
Infrastrukturab-gabe (künftig) 21,60 € (12*1,80 €) 24,00 € (12*2,00 €) 130,00 € (19*9,5 € = 180,50 €; Kap. 130,00 €) 130,00 € (30*4,80 € = 144,00 €; Kap. 130,00 €) 23,40 €
(13*1,80 €)
Belastung heute/ künftig - 2,40 € +/- 0 € +/- 0 € +/- 0 €   - 2,60 €

Quelle: Bundesverkehrsministerium