Arbeitsmarkt Kabinett beschließt Neuregelung der Jobcenter

Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett die Jobcenterreform auf den Weg gebracht. Nachdem die Ministerrunde dazu bereits Ende März eine Grundgesetzänderung beschlossen hat, enthält der jetzt verabschiedete Gesetzentwurf die organisatorischen Einzelheiten für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen.

Kabinett beschließt Neuregelung der Jobcenter

Die Neuregelung der Jobcenter war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Mischverwaltung aus Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Neuregelung soll bis zum Sommer Bundestag und Bundesrat durchlaufen, für die Grundgesetzänderung sind dabei Zweidrittelmehrheiten zwingend. Nach monatelangem Ringen war die Jobcenterreform Ende März von führenden Vertretern der Koalition mit SPD und Bundesländern ausgehandelt worden.

Das Regelwerk sieht auch eine Vermittlungsoffensive vor. Nach Willen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sollen alle jungen "Hartz IV"-Empfänger unter 25 Jahren innerhalb von sechs Wochen ein verpflichtendes Arbeits- oder Fortbildungsangebot erhalten. Wer dieses Angebot ablehnt, muss mit einer Kürzung von "Hartz IV" rechnen.

Ferner soll die Kurzarbeit deutlich länger gefördert werden als bislang geplant. Die Sonderregelung, wonach die BA die Sozialabgaben auf das Kurzarbeitergeld vom siebten Monat an voll erstattet, wird bis Ende März 2012 ausgeweitet. Ursprünglich sollte sie Ende des Jahres auslaufen.

ddp