Das Bundeskabinett hat neue gesetzliche Regelungen zum Mindestlohn beschlossen. Damit werden Lohnuntergrenzen für weitere Branchen ermöglicht.
Kabinett beschließt Mindestlohn-Gesetze
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hatte die Entwürfe zum Mindestarbeitsbedingungengesetz und zum Arbeitnehmerentsendegesetz vorgelegt. Arbeits- und -wirtschaftsministerium haben zuvor letzte Streitpunkte aus dem Weg geräumt.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hält die Vereinbarung zum Mindestlohn für einen "vernünftigen Kompromiss". Wie der stellvertretende Regierungssprecher Thomas Steg sagte, gehörte das Thema nach Ansicht der Kanzlerin "nicht zu den leichtesten Vorhaben" der Großen Koalition.
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sprach von einem "guten Tag" für Arbeitnehmer und für die Koalition. Mit dem Beschluss werde "der Weg zu mehr Mindestlöhnen in mehr Branchen frei". Er verwies zugleich darauf, dass Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz auf repräsentativen Tarifverträgen basieren müssten und nicht durch "neugegründete" oder "willfährige" Gewerkschaften umgangen werden könnten.
SPD-Chef Kurt Beck hob hervor, beide Entwürfe seien wichtige Schritte zu mehr sozialer Gerechtigkeit. Nun könnten "noch mehr Menschen in unserem Land vor Dumping-Löhnen geschützt werden". Scholz werde nun die Beratungen in der Koalitions-Arbeitsgruppe für die Neuaufnahme weitere Branchen ins Entsendegesetz vorantreiben.
Glos: Tarifautonomie gesichert
Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) sieht mit dem Kompromiss die Tarifautonomie gesichert. "In Deutschland wird es auch in Zukunft keine flächendeckenden gesetzlichen Mindestlöhne geben", hob Glos hervor. Das Wirtschaftsministerium habe durchsetzen können, dass es Branchenmindestlöhne auf Grundlage des Mindestarbeitsbedingungengesetzes nur geben werde, wenn in der Branche soziale Verwerfungen nachgewiesen seien.
Das Mindestarbeitsbedingungengesetz stammt aus dem Jahr 1952. Danach sind Mindestlöhne unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Tarifregelungen möglich. Das novellierte Regelwerk soll für Wirtschaftszweige mit geringer Tarifbindung gelten. Nach dem Entsendegesetz können tarifliche Mindestlöhne in Branchen per Verordnung allgemein verbindlich gemacht werden.
Mindestlöhne werden von Scholz in der Zeitarbeitsbranche, dem Wachgewerbe, bei den Textildienstleistern, den privaten Forstdiensten, der Altenpflege, der Weiterbildungsbranche, dem kommunalen Entsorgungsgewerbe und für die Bergbauspezialarbeiter angestrebt. Diese Wirtschaftszweige haben beim Arbeitsministerium bereits Anträge auf allgemeinverbindliche Lohnuntergrenzen gestellt. Derzeit gelten Mindestlöhne über das Entsendegesetz für rund 1,8 Millionen Beschäftigte in der Baubranche, bei den Gebäudereinigern und den Briefdiensten.
ddp
