Wettbewerbspolitik Kabinett beschließt bundesweites Korruptionsregister

Ein bundesweites Korruptionsregister soll Vergabe öffentlicher Aufträge an schwarze Schafe verhindern helfen. Das Baugewerbe freut sich darüber, weist jedoch auch auf mögliche Probleme hin.

Karin Birk

Verurteilt wegen Bestechlichkeit?: Korrupte Unternehmen sollen künftig bundesweit von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden können. - © DDRockstar/Fotolia.com

Das Kabinett hat die Einführung eines bundesweiten Wettbewerbsregisters beschlossen. „Ehrliche Arbeit muss sich lohnen“, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) mit Blick auf den aus ihrem Hause eingebrachten Gesetzesentwurf. „ Unternehmen, die bestechen, Steuern hinterziehen, den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen oder Terrorismus finanzieren, sollen dagegen nicht von öffentlichen Aufträgen und damit von Steuergeldern profitieren“, sagte sie.

Künftig sollten öffentliche Auftraggeber zentral prüfen können, ob ein Unternehmen irgendwo in Deutschland eine Straftat begangen habe.

Schwarze Liste soll 2019 einsatzbereit sein

Schon jetzt gibt es dem Ministerium zufolge landesweite Register, die Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen können. Darin würden allerdings nur Rechtsverstöße erfasst, die im jeweiligen Bundesland bekannt würden. Die neue Datenbank solle dagegen bundesweit alle Verstöße erfassen und zentral beim Bundeskartellamt geführt werden. Nach den bisherigen Plänen soll sie ab 2019 einsatzbereit sein.

Nach den Plänen der Ministerin sollen bundesweit Staatsanwaltschaften und anderen Behörden verpflichtet werden, alle rechtskräftige Verurteilungen oder bestandskräftige Bußgeldentscheidungen ins Register einzutragen. Dazu zählten Straftaten wie Bestechung, Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, Betrug zu Lasten öffentlicher Haushalte, das Vorenthalten von Sozialabgaben sowie Steuerhinterziehung und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

Registerabfragen ab Auftragswerten von 30.000 Euro

Öffentliche Auftraggeber wiederum sollten verpflichtet werden, ab einem Auftragswert von 30.000 Euro, das Register zu checken. Nach drei bis fünf Jahren könnten die Eintragungen wieder gelöscht werden. Unternehmen, die schneller die gegen sie erhobenen Vorwürfe aus dem Weg räumen und eine „Selbstreinigung“ nachweisen könnten, könnten auch schneller gelöscht werden, hieß es im Ministerium.

Baugewerbe fordert Abschaffung der Landesregister

Der Zentralverband des Baugewerbes (ZDB) begrüßt den Gesetzesentwurf. „Ein solches Register kann dazu beitragen, dass öffentliche Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden, die keine erheblichen Rechtsverstöße begangen haben und die sich im Wettbewerb fair verhalten haben“, sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Allerdings mache aus Sicht der Bieter ein bundesweites Wettbewerbsregister nur dann Sinn, wenn im Gegenzug sämtliche Landesregister abgeschafft würden. Ansonsten droht ein Doppelsystem mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Verfahren.

ZDB: Auch Schadensersatzansprüche müssen möglich sein

Er befürworte außerdem die Einrichtung einer zentralen Prüfungsstelle, die einheitlich die von Unternehmen durchgeführten Selbstreinigungsmaßnahmen bewertet. Außerdem fehle dem Gesetzentwurf  bislang ein Anspruch des Bieters auf Schadensersatz wegen zu Unrecht aufgenommener Eintragungen beziehungsweise Untätigkeit bei der Löschung fehlerhafter Eintragungen, sagte er.