Die GroKo plant für pflegende Berufstätige zehn Tage bezahlte Pflegezeit. Was ab kommendem Jahr noch geplant ist und was auf Betriebe zukommt.

Nach dem Willen der Großen Koalition sollen sich Pflege und Job ab 2015 besser zusammenbringen lassen. Künftig sollen Arbeitnehmer bis zu zehn Tage mit dem so genannten "Pflegeunterstützungsgeld" im Job aussetzen können, um nahe Angehörige pflegen zu können und die Pflege zu organisieren. Dafür sollen sie laut "tagesschau.de" künftig 90 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett nun beschlossen.
GroKo kalkuliert mit 100 Millionen Euro
"Die Angehörigen sind der größte Pflegedienst der Nation. Wir wollen sie in Zukunft besser unterstützen", so die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann in einer Pressekonferenz. "Das ist eine wirklich lebensnahe Hilfe."
Die Pflege von Angehörigen soll anhand eines ärztlichen Attests nachgewiesen werden. Als Nachweis gilt ein ärztliches Attest. Auf der sicheren Seite sind Arbeitnehmer allerdings, wenn sie die Mitteilung schriftlich per Brief oder Fax schicken. Bislang können sich Beschäftigte auch bis zu zehn Tage für die Pflege eine Auszeit nehmen – allerdings ohne Lohnfortzahlung.
Die Mehrkosten werden in der Koalition auf rund 100 Mio. Euro jährlich beziffert und sollen von der gesetzlichen Pflegeversicherung getragen werden.
Betriebe fürchten zusätzliche Kosten
Die Arbeitgeber sind gegen die geplanten Änderungen und fürchten erhebliche Belastungen für die Betriebe. "Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen können zeitlich befristete Personalausfälle nur schwer durch Umorganisationen auffangen", teilt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) mit. Darüber hinaus fürchten viele Arbeitgeber zusätzliche Kosten: "Wenn der Gesetzgeber eine neue Lohnersatzleistung für eine kurzzeitige Pflegefreistellung von bis zu zehn Tagen einführt, muss sichergestellt sein, dass der Arbeitgeber nicht im gleichen Zeitraum Entgeltfortzahlung leisten muss."
Familienpflegezeit bis zu 24 Monate mit Darlehen
Neben den bezahlten zehn Tagen soll es laut Reimann einen Rechtsanspruch auch eine Freistellung von sechs Monaten geben. Wer Angehörige pflegt, könne aber auch für maximal 24 Monate die Arbeitszeit auf mindestens 15 Stunden verringern. Dafür soll es allerdings keinen staatlichen Ausgleich mehr geben. Stattdessen können pflegende Beschäftigte ein zinsloses Darlehen vom Staat zu erhalten, um den fehlenden Verdienst wett zu machen. Dieses wird in monatlichen Beträgen ausgezahlt und kann nach Ablauf der Pflegezeit in monatlichen Raten zurückgezahlt werden.
Das Darlehen soll die Belastungen in dieser Zeit auffangen. In Härtefällen soll Betroffenen die Rückzahlung erspart bleiben und der Staat einspringen – etwa wenn der Pflegende selbst zum Pflegefall wird.
Für Betriebe ab 15 Mitarbeitern
Diese Familienpflegezeit solle auch für die Pflege schwerkranker Kinder oder Schwerstkranker in Hospizen in Anspruch genommen werden können. Auch für Partner in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften, für unverheiratete Paare und für Stiefeltern kann die Familienpflegezeit genutzt werden.
Eine Lohnersatzleistung sei dafür nicht vorgesehen. Die Familienpflegezeit soll ausschließlich Beschäftigten in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern offenstehen. Um einen Teil des Lohnausfalls abzufangen, seien für Betroffene zinsgünstige Darlehen über das "Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben" vorgesehen.
Rund 150 Menschen haben laut "Berliner Morgenpost" im vergangenen Jahr von den Familienpflegezeiten Gebrauch gemacht. Bislang musste der Arbeitgeber den Lohn als Darlehen vorstrecken. Das soll sich nun durch das zinslose staatliche Darlehen ändern. Laut Informationen des Online-Magazins "Haufe.de" soll die Familienpflegezeit für Beschäftigte in Betrieben mit mindestens 15 Mitarbeitern gelten.
Rund 2,6 Millionen Pflegebedürftige gibt es derzeit in Deutschland. Etwa 1,8 Millionen davon werden ambulant zu Hause gepflegt. cle