Bald sind Sommerferien. Dann werden in zahlreichen Handwerksbetrieben wieder Kinder und Jugendliche einem Ferienjob nachgehen. Aber vorsicht: Es gilt der Jugendarbeitsschutz.
Jugendliche dürfen bei Ferienjobs nicht überfordert werden
"Ferienjobs müssen so begrenzt sein, dass sie den Erholungswert der Ferien und die Leistungen in der Schule nicht beeinträchtigen", sagt der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Arbeitgeber müssten bei der Einstellung von jugendlichen Ferienjobbern ausschließen, "dass durch zu frühzeitige und schwere Arbeit körperliche oder gar geistige Schäden bei den Minderjährigen entstehen". Bereits ab 13 Jahren dürfen Schüler leichtere Arbeiten mit Zustimmung der Eltern ausführen, wie Zeitungen austragen, Babysitten, Nachhilfe geben oder kleine Botengänge erledigen – jedoch nur bis zu zwei Stunden pro Tag.
Einen Ferienjob dürfen Jugendliche erst annehmen, wenn sie 15 Jahre alt sind. Insgesamt darf pro Jahr an maximal 20 Tagen, pro Woche an höchstens fünf Tagen gejobbt werden. Nachts zwischen 20 und 6 Uhr dürfen Jugendliche nicht arbeiten. Sonn- und Feiertage sind für den Ferienjob tabu, für bestimmte Branchen wie Gastronomie, Landwirtschaft oder Tätigkeiten im Gesundheitsdienst gelten allerdings Ausnahmen. Die tägliche Arbeitszeit darf acht Stunden zuzüglich Pausen nicht überschreiten.
Die Schülerinnen und Schüler dürfen nur mit solchen Arbeiten betraut werden, die sie körperlich nicht überfordern und keine gesundheitlichen Gefahren bergen. Fließband- und Akkordarbeiten sind genauso unzulässig wie Tätigkeiten, die mit starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm einhergehen. Bei Verstößen müssen Arbeitgeber mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen. Jugendliche sind bei Ferienjobs über den Arbeitgeber unfallversichert.
pc/ddp
