DHZ-Interview mit dem Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer, Horst Vinken "Jetzt ist Eile geboten"

Wer seinen Betrieb übergeben will, sollte schnell seinen Steuerberater aufsuchen. Es könnte sein, dass dies bis zum Jahresende günstiger ist als 2009, sagt Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer im DHZ-Interview.

Horst Vinken: "Es muss geprüft werden, welches Recht im Einzelfall günstiger ist." Foto: BStBK

"Jetzt ist Eile geboten"

DHZ: Herr Vinken, der Bundestag hat der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt. Können sich die Steuerberater jetzt vor Arbeit kaum retten?

Vinken: Die jahrelange Unsicherheit hat in der Tat zu einem regelrechten Beratungsstau geführt. Erst jetzt können wir im Einzelfall prüfen, ob eine Unternehmensübertragung noch nach dem alten Recht günstiger ist. Und dann ist Eile geboten. Denn bei Schenkungen besteht kein Wahlrecht, das heißt, das alte Recht kann nur noch bis zum Jahresende angewendet werden.

DHZ: Welche Handwerksbetriebe sollten noch die letzten Wochen des Jahres für eine Übertragung des Vermögens nutzen?

Vinken: Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob eine Übertragung nach altem Recht günstiger ist. Sie muss bereits geplant sein und der Unternehmensnachfolger muss bereitstehen, sonst reichen die wenigen Tage bis Jahresende nicht aus. Kleine Handwerksbetriebe, die weniger als zehn Mitarbeiter haben, können im Einzelfall mit der Neuregelung günstiger dastehen. Denn sie profitieren unter Umständen von der 85-Prozent-Regelung und den deutlich höheren persönlichen Freibeträgen. Allerdings kann nach den neuen Bewertungsregeln der Wert des Betriebsvermögens auch deutlich höher ausfallen. Das sollte man den Steuerberater jeweils im einzelnen Fall prüfen lassen.

DHZ: Rechnen Sie mit großen Streitereien, wenn es um die Frage des Betriebswertes geht?

Vinken: Dass die Bewertung des Betriebsvermögens künftig nahe am so genannten gemeinen Wert erfolgen muss, ist vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Mit dem dafür entwickelten „vereinfachten Ertragswertverfahren“ kann bei vielen Unternehmen eine sehr hohe Bewertung herauskommen, denn durch den festen Kapitalisierungszinssatz können etwa branchenspezifische Besonderheiten nicht berücksichtigt werden. Zwar sind auch andere übliche Bewertungsverfahren zulässig, diese müssen aber vom Steuerpflichtigen belegt werden. Deswegen ist hier mit viel Streit zu rechnen.

DHZ: Größere Handwerksbetriebe müssen nur 15 Prozent Erbschaftsteuer bezahlen, wenn sie den Betrieb sieben Jahre weiterführen und eine bestimmte Lohnsumme erhalten. Ist dies in wirtschaftlich turbulenten Zeiten überhaupt machbar?

Vinken: Immerhin sind die Fristen auf einheitlich sieben Jahre verkürzt worden. Auch die Vorschrift zur Lohnsumme ist etwas verbessert worden. Jährliche Schwankungen wirken sich nicht mehr unmittelbar aus, sondern es wird nach sieben Jahren gerechnet, ob 650 Prozent der Lohnsumme erreicht sind. In wirtschaftlich turbulenten Zeiten müssen die Unternehmer flexibel reagieren können, was durch diese Bedingungen aber beeinträchtigt oder gar verhindert wird. Damit könnte der Unternehmer vor die Entscheidung gestellt werden, entweder größere Risiken einzugehen oder die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Keine gute Alternative!

DHZ: Immobilien sollen künftig steuerfrei an Ehegatten und Kinder vererbt werden, wenn sie zehn Jahre darin wohnen bleiben. Was, wenn sie wegen eines berufsbedingten Ortswechsels oder der Pflegebedürftigkeit das Haus verlassen müssen?

Vinken: Wenn jemand umziehen muss, weil er den Arbeitsplatz wechselt, wird die Erbschaftsteuer rückwirkend fällig. Nur wenn der Erwerber aus "zwingenden Gründen" wie Tod oder Pflegebedürftigkeit das Haus nicht selbst nutzen kann, bleibt es bei der Steuerbefreiung. Das heißt, auch wenn das Haus etwa für die Witwe zu groß ist, sie es fünf Jahre nach dem Erbfall vermieten muss, um daraus einen Platz im betreuten Wohnen zu bezahlen, fällt rückwirkend die Erbschaftsteuer an. All dies greift aber nur, wenn der Wert des Erbes die persönlichen Freibeträge von 500.000 Euro für Ehepartner und 400.000 Euro je Kind übersteigt.

Interview: Karin Birk