Der Lehrling macht etwas falsch, arbeitet unsauber oder hat es nicht so mit der Pünktlichkeit – darauf sollten Ausbilder nicht mit einem ironischen Spruch antworten. Denn das könnte falsch aufgenommen oder verstanden werden, erklärt Ausbildungsberater Peter Braune in seiner aktuellen Kolumne.

Vor dem Kindergarten halten 50 SUVs. Die Mütter und Väter arbeiten wohl alle beim Forstamt.
Ironie ist ein Stilmittel, bei dem das Gegenteil von dem gesagt wird, was gemeint ist. Sie wird verwendet, um humorvoll zu sein, Kritik zu äußern oder eine Aussage zu betonen. Um sie zu erkennen, ist es wichtig, den Zusammenhang der Aussage und den Tonfall der Sprechenden zu beachten.
Ironie ist auch eine als Humor getarnte Aggressivität. In der Regel dient sie dazu, denen, die sie nutzen, ein Gefühl der Überlegenheit zu verschaffen. Die Lehrlinge werden in einer solchen Situation gekränkt. Sie fühlen sich unwohl, denn es wird über sie gelacht. Ironische Anmerkungen führen daher meist zu Unmut. Ein förderliches Konfliktgespräch wird dadurch erschwert.
Beispiele in der Ausbildung
Ironische Äußerungen enthalten keine eindeutigen Botschaften. Die Begrüßung eines zu spät kommenden Lehrlings mit dem Wort "Mahlzeit" macht ihm nicht unmissverständlich klar, dass von ihm erwartet wird, morgens immer pünktlich im Betrieb zu erscheinen.
Einem mit Materialien verschwenderisch umgehenden Lehrling zu sagen: "Na klar, wir haben es ja", enthält keine genaue Anweisung und macht nicht eindeutig deutlich, was von ihm erwartet wird.
Der Meister stellt sich mit Absicht dumm und sagt: "Das habe ich ja gar nicht gewusst." So entstehen Missverständnisse. Zudem führen ironische Bemerkungen dazu, dass der eigentliche Sinn der Äußerung und das Anliegen durch den enthaltenen Witz nicht ernst genommen werden.
Dies sind ein paar Geschichten eines Lehrlings, der dies in seinem Betrieb erlebte und irgendwann verzweifelt das Handtuch warf und die Lehre abbrach.
Ironie kann auch teuer werden
Noch ein Hinweis: Aus der Ironie kann auch eine Beleidigung nach § 185 Strafgesetzbuch werden. Die Beleidigung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wird die Beleidigung öffentlich – in einer Versammlung oder durch Verbreitung eines Inhalts – begangen, kann die Strafe auch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder ebenfalls eine Geldstrafe sein.
Und zum Schluss: Wer Ironie als Kommunikationsmittel einsetzt, kann sich nicht immer darauf verlassen, dass sein Gegenüber weiß, dass es sich um eine Falschaussage handelt.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.