Das EU-Dienstleistungspaket treibt Vertreter des Handwerks zur Weißglut. Das Handwerk fürchtet um den Meisterbrief. Der einflussreiche CDU-Europapolitiker Andreas Schwab erläutert im Interview, worauf sich das Handwerk einstellen muss.
Hajo Friedrich

DHZ: Was erwarten Sie von einem Dienstleistungspaket, Herr Schwab?
Andreas Schwab: Ich erwarte von einem Gesetzgebungsvorschlag, der sich ja auf einen bereits geregelten Bereich europäischer Rechtsetzung bezieht, dass bestehende Probleme wirklich gelöst werden. Das Problem, dass die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung für KMU (kleine und mittelständische Unternehmen, d. Red.) immer schwieriger wird, lösen diese Vorschläge aus meiner Sicht aber nur teilweise. Deswegen wird sich das Parlament das sehr genau ansehen und überarbeiten.
DHZ: Warum befasst sich Brüssel überhaupt mit dem Thema?
Schwab: Es bleibt eine traurige Tatsache, dass wir heute mehr Barrieren im EU-Binnenmarkt haben als noch 2006, als die EU-Dienstleistungsrichtlinie beschlossen wurde. Volkswirtschaftlich betrachtet sind davon gerade unsere deutsche Unternehmen negativ betroffen. Anstatt die einzelnen Maßnahmen der Mitgliedstaaten durch Vertragsverletzungsverfahren überprüfen zu lassen, will die Kommission jetzt – gewissermaßen im Schongang – mit neuer Gesetzgebung zum Erfolg kommen. So einfach ist das nicht zu schaffen!
DHZ: Hat die Kommission mit dem vorgelegten Vorschlag ihre Kompetenzen überschritten?
Schwab: Sie beziehen sich auf die Subsidiaritätsrüge des Bundestags. Diese Rüge hat die Kritik des Handwerks aufgenommen, dass die Richtlinie zur Verhältnismäßigkeit – aus Sicht der Handwerkskammern zu Unrecht – an einer Stelle auch darauf hinweist, Ausbildungsanforderungen müssten verhältnismäßig sein. Ich glaube, dass Verhältnismäßigkeit von berufsrechtlichen Regeln in Deutschland schon nach Art. 12 des Grundgesetzes gegeben ist. Anders gesagt: Wir sollten sehen, dass andere Länder hier offenbar Nachholbedarf haben. Aber ich verstehe natürlich die Sensibilität bei den Kammern und deswegen werde ich auch auf deren Anliegen achten. Sollte es eine Kompetenzüberschreitung seitens der Kommission geben, werden wir das im Parlament korrigieren. Versprochen!
DHZ: Brauchen wir zur Berufsregulierung Verhältnismäßigkeitstests?
Schwab: Ich glaube, wie gesagt, dass wir in Sachen "Verhältnismäßigkeit" in Deutschland keine Nachhilfe brauchen. Denn die Zahl der reglementierten Berufe ist in Deutschland ja ohnehin recht gering. Bei uns gibt es 150 reglementierte Berufe, in Polen beispielsweise gibt es 350 reglementierte Berufe, in Frankreich 250 und in Italien und Spanien jeweils über 170. Die sogenannte Transparenzinitiative hat ja auch gezeigt, dass Deutschland ein sehr vernünftiges Regelungsumfeld hat. Wir sollten also diese Richtlinie nicht nur im Hinblick auf Deutschland betrachten, sondern Probleme im gesamten EU-Binnenmarkt als Maßstab nehmen.
DHZ: Wie schätzen Sie den Vorschlag der Kommission ein?
Schwab: Die Kommission muss aufpassen, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Die zuständigen Behörden oder auch die Kammern sind ja normalerweise mit einer Sachnähe und einer besonderen Kompetenz ausgestattet, die ihnen einen Beurteilungsspielraum gibt, den sie behalten müssen. Deswegen kann die EU-Gesetzgebung die konkrete Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht ersetzen oder vorherbestimmen. Allerdings muss es uns schon nachdenklich stimmen, wenn die Mitgliedschaft in einer so genannten "Kammer" in einigen südlichen Mitgliedstaaten verpflichtend und kostenpflichtig ist, gleichzeitig aber keinerlei Leistungen für die Kammermitglieder erbracht werden. Oder wenn das Ausliefern von Möbeln über die Grenze nur nach einer zweiwöchigen Voranmeldung möglich ist, und dafür auch noch Daten übermittelt werden müssen, die so umfangreich sind, dass diese Lieferung in der Regel nicht mehr möglich ist. Das ist nicht das bürgernahe Europa, das ich mir vorstelle!
DHZ: Auf was sollte sich denn aus Ihrer Sicht der Test beschränken?
Schwab: Die Verhältnismäßigkeitsprüfung selbst muss verhältnismäßig sein. Eine Prüfung, wie die Kommission sie vorschlägt, geht zu weit. Zudem muss die Prüfung in Verbindung mit der Notifizierungsrichtlinie gesehen werden. Wenn die Mitgliedstaaten der EU-Kommission künftig Gesetze schon vor deren Verkündung im nationalen Amtsblatt mitteilen, gibt es eine Chance deren Binnenmarktkonformität rechtzeitig zu prüfen. Genau das geschieht schon im gesamten Binnenmarkt für Waren, und dort funktioniert das einwandfrei. Natürlich darf die Notifizierungsrichtlinie nicht zur Folge haben, dass die Europäische Kommission in den Kompetenzbereich des nationalen Gesetzgebers eingreift. Hierauf müssen wir bei der Ausgestaltung der Richtlinie achten. Unsere Wirtschaft lebt von diesem Binnenmarkt und deshalb sollten wir ihn auch verteidigen und dafür Sorge tragen, dass er funktioniert.
DHZ: Wie bewerten Sie den Kommissionsvorschlag zur Dienstleistungskarte, der ja von vielen Seiten kritisiert wird?
Schwab: Mir ist unklar, wie die neue Dienstleistungskarte sich in das Gefüge des bereits bestehenden Rechts eingliedern soll. Wir haben das IMI-System, den einheitlichen Ansprechpartner und den Berufsausweis. Jetzt soll die Dienstleistungskarte hinzukommen: Welche Funktion soll sie in Abrenzung zu den bereits bestehenden Instrumenten übernehmen? Ohne entsprechende Klarstellung, ohne Fokussierung auf den wirklichen Mehrwert, wird dieser Vorschlag keine Mehrheit finden.
Andreas Schwab (CDU) ist Mitglied des Europäischen Parlaments. Der Abgeordnete aus Baden-Württemberg gilt nach Einschätzung des auf europäische Themen spezialisierten Magazins "Politico" als einer der einflussreichsten Europaabgeordneten. Er ist binnenmarktpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament .