Wirtschaft kritisiert den "Pranger" - Aigner spricht von Dialog Internetportal für besseren Durchblick bei Lebensmitteln gestartet

Ab sofort können Verbraucher Lebensmittel melden, deren Kennzeichnung und Aufmachung sie in die Irre geführt hat. Auf dem Internetportal lebensmittelklarheit.de, das am Mittwoch freigeschaltet wurde, schaffen die Verbraucherzentralen dafür eine Plattform. Auch betroffene Firmen kommen dort zu Wort.

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Internetportal für besseren Durchblick bei Lebensmitteln gestartet

Berlin (dapd). Ab sofort können Verbraucher Lebensmittel melden, deren Kennzeichnung und Aufmachung sie in die Irre geführt hat. Auf dem Internetportal lebensmittelklarheit.de, das am Mittwoch freigeschaltet wurde, schaffen die Verbraucherzentralen dafür eine Plattform. Auch betroffene Firmen kommen dort zu Wort.

Das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelbranche sei durch Analogkäse und Klebefleisch angekratzt, sagte der Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen. Jetzt habe der "König Kunde" die Möglichkeit, sich kritisch zu äußern. Eine Internet-Redaktion prüfe die Äußerungen kritisch, bevor sie ins Netz gestellt würden. "Wir werden keine Schmähkritik zulassen", sagte Billen.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner fördert das Projekt zwei Jahre lang mit insgesamt 775.000 Euro. "Ich will einen seriösen Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft anstoßen", sagte die CSU-Politikerin. Sie setzte sich gegen Vorwürfe zu Wehr, hier würden Firmen angeprangert. "Dialog ist das Gegenteil von Pranger", sagte Aigner.

"Ein Pranger für Ware, die rechtlich in Ordnung ist"

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, Matthias Horst, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", produktbezogene Angaben, bei denen Marke sowie Hersteller- und Händlernamen genannt würden, seien nicht tragbar. "Das ist ein Pranger, um Ware zur Schau zu stellen, die rechtlich in Ordnung ist." Horst schloss gerichtliche Klagen von Unternehmen nicht aus.

Projektleiter Hartmut König von der Verbraucherzentrale Hessen, hielt dem entgegen, jede Meldung müsse das "Nadelöhr" einer Fachredaktion passieren. Werde beispielsweise ein Produkt so angeboten, dass die Kundin 100 Prozent Hähnchenbrust erwarte, aber eine Art Formfleisch bekomme, lande die Meldung in der Rubrik "Getäuscht?". Immer komme aber auch der Anbieter zu Wort. Im konkreten Fall habe er bereits zugesagt, das Produkt vom Markt zu nehmen.

In der Rubrik "Geändert" findet der Verbraucher zum Beispiel den Kaffee, der zwischenzeitlich nur noch aus 88 Prozent Röstbohnen bestand und der Rest Ersatzstoffe waren. Doch der Anbieter sei zur ursprünglichen Rezeptur zurückgekehrt, sagte König.

Über Grauzonen informieren die Verbraucherzentralen in der Rubrik "Erlaubt!". Dort erfährt der Verbraucher, dass "Kalbswiener" nur einen Mindestgehalt von 15 Prozent Kalbfleisch enthalten müssen. Und das bei "Schwarzwälder Schinken" nur ein Verarbeitungsschritt im Schwarzwald stattfinden muss, beispielsweise die Verpackung.

Aigner sagte, das Verbraucher- und das Justizministerium hätten die Rechtmäßigkeit des Portals geprüft. Billen wies darauf hin, dass der Staat nicht der Betreiber sei, sondern die Verbraucherzentralen. "Die Verantwortung für das Portal tragen wir - und ich lade jeden dazu ein, gegen uns zu klagen", sagte Billen.

dapd