Steuertipp Insolvenz: Chance auf 100 Prozent Erlass der Säumniszuschläge?

Das Finanzamt fordert trotz Insolvenz hohe Säumniszuschläge? Bisher werden oft nur 50 Prozent erlassen, doch ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof macht Hoffnung auf mehr. Was betroffene Unternehmen jetzt tun müssen, um ihre Chance auf einen vollständigen Erlass zu wahren.

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Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig und überschuldet ist und deshalb ein Insolvenzverfahren läuft, sollten die Forderungen des Finanzamts genau geprüft werden. Denn stehen Säumniszuschläge für überfällige Steuerzahlungen zu Buche, kann dafür ein Antrag auf Erlass gestellt werden. Doch in der Praxis erlassen die Finanzämter im Rahmen der Insolvenz des Steuerzahlers in der Regel lediglich 50 Prozent der Säumniszuschläge.

Wofür sind Säumniszuschläge eigentlich gedacht?

Die Finanzämter begründen den nur teilweisen Erlass damit, dass Säumniszuschläge zum einen als Druckmittel für rechtzeitige Zahlungen dienen sollen. Zum anderen dienen Säumniszuschläge auch als Zinsenersatz und zur Abgeltung des Verwaltungsaufwands. Bei einer Insolvenz des Steuerzahlers fällt nur das Druckmittel zur rechtzeitigen Zahlung weg. Deshalb werden auf Antrag auch nur 50 Prozent der Säumniszuschläge erlassen.

Steuertipp: Diese Vorgehensweise hat das Finanzgericht Hamburg unlängst anerkannt (FG Hamburg, Urteil vom 31. März 2025, Az. 3 K 161/23). Nun hat der Bundesfinanzhof das letzte Wort im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde (BFH, Az. XI B 30/25). Betroffene, die noch auf 100 Prozent Erlass von Säumniszuschlägen hoffen, sollten gegen Säumniszuschläge Einspruch einlegen und einen Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens stellen. dhz