Fördermittel zur Beschäftigung Schwerbehinderter Inklusion am Arbeitsplatz meistern: Hier gibt´s Hilfen

Wer Menschen mit Behinderungen beschäftigt, hat Anspruch auf Unterstützung. Förderprogramme gibt es viele, doch in diesem Dschungel finden sich Laien kaum zurecht. Wer weiterhilft.

Symbol eines Rollstuhlfahrers im Pflaster
Arbeitgeber, die Mitarbeiter mit Behinderungen beschäftigen, können sich Unterstützung holen. - © christiane65 -stock.adobe.com

Viele Handwerker beschäftigen Mitarbeiter mit Behinderungen, ohne zu wissen, dass sie Anspruch auf Hilfen hätten. Es gibt zwar viele Fördertöpfe, aber Laien fällt es schwer, zu verstehen, wer wann welche Leistungen beantragen kann. Selbst Profis wie Inklusionsberaterin Carolina Beunink fragen bei Anträgen bisweilen im Amt nach. "Unternehmer haben einfach nicht die Zeit, sich in diese Broschüren und Anträge hineinzuarbeiten", sieht die Beraterin der Handwerkskammer für Schwaben den Förderdschungel als klare Hürde. Sie nimmt deswegen Handwerkern diese Arbeit ab, sagt ihnen, auf welche Förderungen sie Anspruch haben und füllt die Anträge für sie aus.

"Wir schauen uns vor Ort erst einmal an, was nötig ist, um den Arbeitsplatz passend für die Person mit Schwerbehinderung einzurichten. Dann stellen wir die entsprechenden Anträge für die Betriebe", beschreibt Beunink das Vorgehen. Fördermittel gibt es von den Rentenversicherungsträgern, der Agentur für Arbeit oder den Integrationsämtern. Sie leisten bezuschussen zum Beispiel die Anschaffung neuer Maschinen oder die behinderungsgerechte Anpassung bestehender Anlagen oder Arbeitsplätze. "Für einen Steinmetz mit Rückenproblemen haben wir beispielsweise einen Zuschuss für eine Hebebühne beantragt", nennt Beunink ein Beispiel aus ihrer Beratungspraxis.

Beratungsstellen zur Beschäftigung von Schwerbehinderten

Häufiger als solche technischen Ausstattungen nutzten Betriebe die Hilfen zur Beschäftigungssicherung, ergänzt Beunink. Das sind Zuschüsse für Unternehmen, die einen Menschen mit Schwerbehinderung neu einstellen oder für Fälle, wo ein bestehender Mitarbeiter aufgrund einer Einschränkung dauerhaft nicht mehr so leistungsfähig ist wie zuvor.

Insgesamt seien die Betriebe heute aufgeschlossener dafür, Menschen mit Schwerbehinderungen einzustellen, beobachtet Beunink. Wenn Betriebe sie wegen allgemeiner Fragen zur Personalrekrutierung kontaktieren und sie nachfragt, ob auch eine Person mit Schwerbehinderung in Frage komme, höre sie inzwischen oft ein "Warum nicht?" "Und es gibt viele Erkrankungen und Behinderungen, die vordergründig gar nicht sichtbar sind und im Arbeitsalltag auch nicht so einschränken", ergänzt die Beraterin.

Mitarbeiter gesund halten

Da 90 Prozent aller Behinderungen durch eine Krankheit verursacht werden, ist es um so wichtiger, dass Arbeitgeber auf ein gesundes Arbeitsklima für das ganze Team achten. "Es geht also nicht nur um Inklusion, sondern ganz allgemein um die Frage, wie man die Mitarbeiter im Betrieb gesund halten beziehungsweise ihre Leistung wieder herstellen kann", betont Beunink diesen Aspekt.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) und Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) wurde eingeführt, damit Arbeitnehmer nach längerer Arbeitsunfähigkeit möglichst frühzeitig in den Betrieb zurückkehren können. "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber [...] mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie

  • die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden
  • und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt
  • und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

Auch hier hat der Arbeitgeber Anspruch auf Förderung, selbst wenn der Mitarbeiter keinen Behinderungsgrad hat.

Das BEM ist Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Dieses umfasst idealerweise alle Bereiche, die Einfluss auf die Gesundheit der Mitarbeiter haben können. Dazu gehören:

  • der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • das betriebliche Eingliederungsmanagement und
  • die betriebliche Gesundheitsförderung.

Krankenkassen unterstützen Betriebe beim BEM, Interessierte sollten bei ihrer Kasse nach Angeboten fragen.

Inklusionsberater an Handwerkskammern

Handwerker können sich mit ihren Fragen zur Personalführung im Allgemeinen und Inklusion im Besonderen immer an die Betriebsberatung ihrer Handwerkskammer wenden. Viele Kammern haben einen spezialisierten Inklusionsberater. Kompetente Auskunft bekommen Betriebe außerdem an folgenden Stellen:

  • EAA: Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind eine Einrichtung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellenübernehmen. Sie übernehmen eine Lotsenfunktion für Unternehmen bei der Wahl der für sie passenden Hilfsangebote zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die EAA gibt es seit dem Teilhabestärkungsgesetz bundesweit.
  • Integrations- und Inklusionsämter: Sie fördern die Teilhabe schwer­behinderter Menschen am Arbeits­leben. Sie unterstützen sowohl die Person mit Behinderung selbst als auch ihren Arbeitgeber.
  • Agentur für Arbeit: Die BA hat verschiedene Fördermöglichkeiten und informiert auf ihren Seiten, womit sie Arbeitgeber bei der Inklusion unterstützen kann sowie welche Pflichten sich für Unternehmen daraus ergeben. Hilfen gibt es beispielsweise für eine maximal dreimonatige Probebeschäftigung, als Zuschuss für Aus- oder Weiterbildung sowie für einen Eingliederungszuschuss. Hier erhält der Betrieb einen bis zu zwölf Monate lang maximal 50 Prozent des Arbeitentgelds als Zuschuss, wenn er jemanden mit Behinderung einstellt, der zuvor arbeitslos oder arbeitssuchend war.

Nützliche Webseiten zur Inklusion

Viele Tipps und Hintergrundinformationen finden sich außerdem auf folgenden Webseiten:

  • "Inklusion gelingt": Die gemeinsame Initiative des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, der Deutschen Industrie- und Handelskammer und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hat gezielt Informationen für Unternehmen zusammengetragen, die im Betrieb Menschen mit Behinderung ausbilden oder (weiter-) beschäftigen wollen.
  • Rehadat: Das Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln ist vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert. Es bündelt verschiedene kostenlose Portale und bietet Apps, Publikationen und Seminare zur beruflichen Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen.
  • Einfach teilhaben: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat auf dieser Seite Informationen zum Leben mit Behinderungen gebündelt. Die Seite ist barrierefrei.
  • IKK Classic: Der Krankenversicherer hat einen Themenschwerpunkt "Inklusion im Handwerk" eingerichtet, mit Zahlen speziell zum Handwerk sowie mit Hintergrundinformationen, wie sich Vorurteile und Diskriminierung auf die Gesundheit (nicht nur von Menschen mit Behinderungen) auswirken.
  • Aktion Mensch: Die Aktion Mensch erarbeitet regelmäßig ein "Inklusionsbarometer", in dem sie untersucht, wie weit die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt gediehen ist.