Bundesarbeitsministerium Informationsbroschüre über Ausbildungsbonus

Arbeitgeber können einen Zuschuss von mehreren tausend Euro bekommen, wenn sie Ausbildungsplätze für bislang erfolglose Bewerber mit fehlendem oder schwachem Schulabschluss schaffen. Über die Details informiert eine Broschüre.

Informationsbroschüre über Ausbildungsbonus

Das Bundesarbeitsministerium informiert in einer neu erschienenen Kurzbroschüre im Internet unter bmas.de .

Anträge für den Ausbildungsbonus müssen bei der Arbeitsagentur gestellt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht, wenn Arbeitgeber einen Bewerber einstellen, der seit mindestens einem Jahr einen Ausbildungsplatz sucht und höchstens einen Haupt- oder Sonderschulabschluss hat. Bei Bewerbern mit mittleren Schulabschlüssen entscheidet die Arbeitsagentur, ob es den Bonus gibt.

Der Ausbildungsbonus setzt voraus, dass der Ausbildungsplatz tatsächlich zusätzlich entsteht. Eine entsprechende Bescheinigung können Arbeitgeber bei der zuständigen Kammer bekommen. Die Höhe des Ausbildungsbonus richtet sich nach dem allgemein üblichen Gehalt im ersten Lehrjahr und beträgt 4.000, 5.000 oder 6.000 Euro. Die erste Hälfte der Zahlung erhalten Arbeitgeber nach Ablauf der Probezeit, die zweite Hälfte bei der Anmeldung des Auszubildenden zur Abschlussprüfung.

ddp