Die Inflationsausgleichsprämie hat sich zum beliebtesten Gehaltsextra entwickelt. Kein Wunder: Immerhin dürfen 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei kassiert werden. Aber darf sich auch ein GmbH-Geschäftsführer die Inflationsausgleichsprämie steuerfrei auszahlen lassen? Diese Bedingungen müssen erfüllt sein.

Inflationsausgleichsprämie: Die Grundlagen
Die Inflationsausgleichsprämie darf ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten noch bis zum 31. Dezember 2024 steuerfrei auszahlen. Steuerfrei ist sie immer dann, wenn der Arbeitgeber die Zahlung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leistet und wenn im Lohnkonto aufgezeichnet wird, dass es sich um eine steuerfreie Zahlung im Sinn von § 3 Nr. 11c EStG handelt.
Bei GmbH: Verdacht der verdeckten Gewinnausschüttung
Bei Gehaltszahlungen einer GmbH an ihren Gesellschafter-Geschäftsführer schauen die Prüfer der Finanzämter meist ganz genau hin. Denn eine solche Zahlung kann schlimmstenfalls aus steuerlicher Sicht als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden. Verdeckte Gewinnausschüttung bedeutet, dass die Zahlung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen gewährt wird und zu einer Vermögensminderung der GmbH führt. In diesem Fall rechnet das Finanzamt die geleistete Zahlung dem zu versteuernden Einkommen der GmbH wieder zu. Und der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer muss in Höhe der verdeckten Gewinnausschüttung Kapitalerträge versteuern.
Praxis-Tipp: Eine Veranlassung der Zahlung durch das Gesellschaftsverhältnis liegt nach Auffassung des Finanzamts und nach Auffassung der Gerichte vor, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer diese Sonderzahlung gegenüber Nicht-Gesellschaftern nicht hingenommen hätte (sog. Fremdvergleichsgrundsatz).
Nachweise für betriebliche Veranlassung
Damit das Finanzamt nicht den Eindruck bekommt, bei der Zahlung an den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer könnte es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handeln, helfen folgende Nachweise:
• Auch ein in der GmbH angestellter Geschäftsführer, der nicht gleichzeitig Gesellschafter ist, erhält eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie.
• Auch andere Angestellte kommen in den Genuss der Inflationsausgleichsprämie.
Die Auszahlung sollte vertraglich vereinbart sein. Dazu muss gegebenenfalls der Geschäftsführervertrag geändert werden. Denn nur wenn in diesem Vertrag schwarz auf weiß steht, dass der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer alle steuerfreien Leistungen beziehen kann, die die Gesetze vorsehen, gibt sich auch das Finanzamt zufrieden. Gegebenenfalls muss der Änderung des Arbeitsvertrags die Gesellschafterversammlung zustimmen, sollten mehrere GmbH-Gesellschafter vorhanden sein.
Vorherige Zusage bei beherrschendem Gesellschafter
Ist der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer zu mehr als 50 Prozent an der GmbH beteiligt (= beherrschend), ist es wichtig, dass vor der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer diese Auszahlung zwischen GmbH und Gesellschafter schriftlich vereinbart wird.