Wer eine Stiftung gründet, tut Gutes für das Unternehmen und die Gesellschaft. Dieser Weg kann aber auch für eine Nachfolgelösung interessant sein
Von Elke Pohl
In Sicherheit stiften gehen
Immer mehr Unternehmen bündeln ihr wohltätiges Engagement in einer eigenen Stiftung. Solche Stiftungen können inhaltlich an das Tätigkeitsfeld des Unternehmens angelehnt sein. Sie engagieren sich aber auch oftmals ganz unabhängig vom Unternehmen für gesellschaftlich relevante Themen wie Kulturförderung, Ökologie oder soziale Belange.
Eine Stiftung kann in Ihrer Unternehmensnachfolgeplanung von Bedeutung sein und sollte zumindest als eine der Optionen durchdacht werden. Gestaltet sich die Unternehmensnachfolge problematisch - es gibt beispielsweise mehrere Erbberechtigte -, kann eine Stiftung dafür sorgen, dass die Unternehmensanteile nicht zerstückelt werden, vor allem dann, wenn in der Satzung festgeschrieben wird, dass die Unternehmensanteile, die dann ja zum Stiftungsvermögens gehören, auch auf lange Sicht nicht veräußert werden dürfen. Für das Unternehmen liegt der Vorteil darin, dass Kontinuität im Gesellschafterbestand gewährleistet wird. Der Stifter kann auf diese Art sicherstellen, dass das Unternehmen weitergeführt wird und das Lebenswerk des Firmengründers erhalten bleibt.
Vermögen als Ganzes erhalten
Auch dann, wenn keine Erben vorhanden sind oder diese nicht über den Pflichtteil hinaus bedacht werden sollen, bieten sich Stiftungen an. Der Stifter kann sein Vermögen als Ganzes erhalten und zweckgebunden verwenden. Da die Stiftung weder Erbschafts- noch Schenkungsteuer auf das ihr übertragene Vermögen zahlt, wird sichergestellt, dass der Fiskus als „Erbe“ ausscheidet und der Stifter über den Tod hinaus in der Gesellschaft mit seiner Idee und seinem Kapital wirkt. Nicht zu vernachlässigen sind weitere steuerliche Aspekte: Zwar ist eine Stiftung kein Steuersparmodell für den Stifter, denn er überträgt das Vermögen für immer auf die gemeinnützige Stiftung. Allerdings kann innerhalb gewisser Grenzen diese Zuwendung von den eigenen Einkünften abgezogen werden. Darauf entfällt dann keine Steuerzahlung. Stiftungsgründer dürfen einmal in zehn Jahren bis zu 307.000 Euro als Sonderausgaben abziehen. Jährlich können Zuwendungen an Stiftungen in Höhe von weiteren 20.450 Euro abgezogen werden. Hinzu kommen alle anderen Abzugsmöglichkeiten für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen. Damit zeigt sich die Gründung einer Stiftung steuerlich deutlich stärker begünstigt als jede andere Art des gemeinnützigen Investments.
Rechtsfähig und sicher
Möglich sind mehrere Rechtsformen: Eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts ist ein geeignetes Instrument, um als Stifter auf Dauer sein Vermögen einem bestimmten Zweck zu widmen. In der Regel verlangen die Anerkennungsbehörden ein Mindestkapital von 50.000 Euro. Wenn aber zum Beispiel einmal im Jahr ein gering dotierter Preis verliehen werden soll, reicht häufig auch weniger. Allerdings ist zu bedenken, dass aus dem Ertrag des Stiftungskapitals nicht nur die Fördertätigkeit finanziert werden muss, sondern auch Verwaltungskosten und eine Rücklage für den Inflationsausgleich anfallen. Bei geringen Zinsen, wie sie jetzt gerade üblich sind, bleibt dann unter Umständen wenig für die eigentliche Arbeit der Stiftung übrig. Vorteil: Die staatliche Aufsicht garantiert den dauerhaften Bestand der Stiftung und berücksichtigt am besten den Willen des Stifters. Die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde kann die Arbeit der Stiftungsorgane allerdings erschweren. Wer mehr Flexibilität wünscht, kann eine Stiftungs-GmbH gründen. Hier reichen 25.000 Euro Kapital, Satzungsänderungen und Aufhebung der Gesellschaft sind jederzeit möglich. Eine Treuhandstiftung eignet sich dann, wenn etwa die Verwaltung der Stiftung ausgelagert werden soll. Wie bei der GmbH ist keine behördliche Kontrolle vorgesehen, als Stiftungskapital reichen bereits 10.000 Euro. Achtung: Die Abhängigkeit vom Treuhänder ist vor allem bei dessen Insolvenz gefährlich.
Eine weitere Möglichkeit ist der Stiftungs-Verein. Hierfür ist allerdings kein Kapital nötig, lediglich sieben Gründungsmitglieder. Diese binden dann weitere Mitglieder an den Verein und geben sich eine Satzung. Durch wechselnde Mitglieder ist allerdings der Wille des Stifters nur unzureichend sichergestellt. Wer sich mit der Gründung einer Stiftung beschäftigt, sollte unbedingt fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen. Wie die Bertelsmann Stiftung mitteilt, kommen dafür Stiftungsberater und
-verwalter wie die DS Deutsche Stiftungsagentur GmbH, das Institut für Stiftungsberatung Dr. H.-D. Weger & Partner GmbH und die Maecenata Management GmbH in Betracht, kommunale Stiftungsverwaltungen sowie Banken und Vermögensverwalter. Sowohl private Bankhäuser als auch Landesbanken und Sparkassen können behilflich sein (siehe auch www.bertelsmann-stiftung.de). Hier kann auch ein Verzeichnis von Stiftungstreuhändern genutzt werden.