Elternhaus geerbt In diesem Fall kann die Befreiung von der Erbschaftsteuer kippen

Wer das Eigenheim seiner Eltern erbt, selbst einzieht und mindestens zehn Jahre darin wohnt, muss keine Erbschaftssteuer zahlen. Doch nicht immer spielt der Fiskus mit.

Wer die Immobilie der verstorbenen Eltern selbst nutzt, kann von der Erbschaftsteuer befreit werden. - © travelview - stock.adobe.com

Erben Kinder von ihren Eltern deren Familienheim, in dem sie bis zu ihrem Tod gelebt haben, kann diese Immobilie tatsächlich erbschaftssteuerfrei übergehen. Und zwar immer dann, wenn das Kind innerhalb der nächsten sechs Monate ins geerbte Familienheim einzieht und diese Immobilie für mindestens zehn Jahre zu eigenen Wohnzwecken nutzt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).

Doch nicht immer spielt das Finanzamt bei der Steuerfreistellung mit. In einem Urteilsfall erbte das Kind drei Flurstücke, wobei das Familienheim nur auf einem der drei Flurstücke stand. Die drei Flurstücke wurden im Sinne des Katasterrechts nach § 890 BGB zu einem einzigen Grundstück "verschmolzen". Das Finanzamt stellte von der Erbschaftsteuer nur das Flurstück mit dem Familienheim steuerfrei. Bei den Werten der anderen beiden Flurstücke handelte es sich um ein steuerpflichtiges Erbe. Das Finanzgericht Niedersachsen stellte sich leider auf die Seite des Finanzamts (FG Niedersachsen, Urteil vom 12. Juli 2023, Az. 3 K 14/23).

Erbschaftsteuer auf Immobilie der Eltern: Bundesfinanzhof hat letztes Wort

Gegen nachteilige Steuerbescheide lohnt sich in vergleichbaren Fällen ein Einspruch. Denn nun hat der Bundesfinanzhof in einem Musterverfahren das letzte Wort in diesem Streitfall.

Steuertipp: Mit der Steuerbefreiung für das Familienheim klappt es übrigens auch, wenn der verstorbene Elternteil zum Todeszeitpunkt gar nicht mehr im Familienheim wohnte, sondern im Pflegeheim. War der verstorbene Elternteil nämlich wegen Pflegebedürftigkeit daran gehindert, im Familienheim zu leben, ist das kein Hinderungsgrund für die Steuerbefreiung, wenn das Kind ins geerbte Familienheim einzieht. dhz