Parkettleger und Fußbodentechniker gehen im kommenden Jahr die Gefahr von Ordnungswidrigkeiten ein – wegen nicht zugelassener Produkte.
Frank Muck

In der Grauzone
Das Jahr 2011 könnte für Parkettleger und Fußbodentechniker spannend werden. Allerdings eher im negativen Sinne. Die Betriebe begeben sich gezwungenermaßen rechtlich in eine Grauzone, weil sie mit vielen bauaufsichtlich nicht zugelassenen Produkten werden arbeiten müssen. Davon geht zumindest der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik aus.
Nur Bruchteil von 1.300 Produkten zugelassen
Ab dem 1. Januar 2011 müssen alle Fußböden und Hilfsstoffe wie Kleber oder Oberflächenbeschichtungen bauaufsichtlich zugelassen sein. Nach Auskunft des Zentralverbands gilt das jedoch erst für einen Bruchteil der rund 1.300 Produkte. Zwar sei für deutlich mehr Produkte die Zulassung beantragt, doch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) komme mit den Zulassungsverfahren nicht hinterher. Schon einmal habe Anfang dieses Jahres der Stichtag um ein Jahr nach hinten verschoben werden müssen, weil das Institut mit den Entscheidungen über Zulassungvoraussetzungen nicht habe Schritt halten können.
"Das DIBt kommt seiner Arbeit nicht nach", sagte Bundesinnumgsmeister Joachim Barth der Deutschen Handwerks Zeitung ( DHZ ). Wenn der Termin nicht ein zweites Mal verschoben werde, begünstige das Institut Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Denn als solche gelten die einmalige und später dann wiederholte Verwendung von nicht zugelassenen Produkten. Für die meisten Betriebe heißt es dann, ihre Auftraggeber um die Änderung der Auftragsmodalitäten zu bitten, denn viele der verkauften Produkte werden nicht zugelassen sein.
Gefahr einer Ordnungswidrigkeit
Da sich ein Bauherr aber kaum seine einmal mühsam errungene Entscheidung für ein bestimmtes Parkett wieder ausreden lassen will, müssten viele Betriebe die Gefahr einer Ordnungswidrigkeit eingehen. Schlimmstenfalls komme der Kunde und bezahle den Auftrag mit Verweis auf eine fehlende Zulassung nicht. Selbst, wenn der Hersteller eine Gewähr für eine spätere Zulassung gibt, habe der Handwerker Baumängel hinterlassen, da eine Zulassung bei der Verarbeitung gefehlt habe, ergänzt Barth.
Im Gegensatz zum Zentralverband geht das DIBt davon aus, dass zu Beginn nächsten Jahres genug Produkte zugelassen sein werden. Für wie viele Produkte diese bereits gilt, wollte das DIBt jedoch nicht mitteilen. "Schätzungsweise dürfte es sich um hunderte von Produkten handeln“, teilte die Pressestelle des Instituts auf Anfrage der DHZ mit. Die Zahl der erteilten Zulassungen seien im Übrigen nicht aussagekräftig, da es sich in der Regel um Gruppenzulassungen handle, die eine bestimmte Anzahl einzelner Produkte erfassten. Das DIBt werde eine Liste aller zugelassenen Einzelprodukte erstellen und in Kürze auf seine Homepage stellen.
Auftraggeber auf Problem hinweisen
Joachim Barth sieht beim DIBt dennoch einen Flaschenhals. Eine Produktprüfung sei zeitaufwendig. Vom Antrag bis zur Zulassung benötigten die Prüfinstitute inklusive Test, Bewertung und Bericht sechs bis acht Monate. Dafür sei das DIBt personell nicht gut genug ausgestattet. Deswegen glaubt Barth nicht daran, dass bereits für ausreichend viele Produkte eine Zulassung besteht. Den Parkett- und Fußbodenbetrieben rät er, ab dem 1. Januar ihre Auftraggeber auf das Problem hinzuweisen und diese zu bitten, einen Verzicht auf eine eventuelle Mängeleinrede wegen Verwendung nicht zugelassener Materialien zu unterschreiben. Außerdem sollten sie sich eine Gewährsbescheinigung des Herstellers von noch nicht zugelassenen Produkten geben lassen.
Sollte das DIBt bis zum 31. Dezember – denn bis dahin besteht immer noch die Möglichkeit – darauf verzichten, den Stichtag zu verschieben, werde er seine Betriebe auffordern, das "Institut mit Mail-Anfragen und -Beschwerden zu nerven". Auch lässt der Parkettlegermeister bei der Staatsanwaltschaft prüfen, ob eine Anzeige wegen Begünstigung einer Ordnungswidrigkeit Erfolg haben könnte.
Auf der Webseite von boden wand decke finden Sie eine Handlungsanleitung für den Problemfall.