Steuertipp Immobilie vererben oder verschenken: Ab 2023 teurer

Im Jahressteuergesetz 2022 lässt eine gesetzliche Änderung aufhorchen. Immobilienübertragungen könnten ab 2023 eine höhere Erbschaft- und Schenkungsteuer bedeuten.

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Was ändert sich ab 2023?

Ab 1. Januar 2023 werden im Bewertungsgesetz das Ertrags- und Sachwertverfahren zur Bewertung bebauter Grundstücke sowie die Verfahren zur Bewertung in Erbbaurechtsfällen und Fällen mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden an die geänderte Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 14. Juli 2021 angepasst.

Höhere Erbschaft- und Schenkungsteuer vorprogrammiert?

Die Änderungen können vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen bei Erbschaft oder Schenkung ab 1. Januar 2023 zu einer höheren Steuerbelastung führen. Mehr Steuern dürften aber nur fällig werden, wenn keine Vergleichswerte vorliegen.

Steuertipp: Ob eine Übertragung im Rahmen einer Schenkung und der Besuch beim Notar noch vor dem 1. Januar 2023 sinnvoll erscheinen, sollte der Steuerberater entscheiden. DHZ