Immer mehr Krankenkassen fusionieren

Größe wird zum Wettbewerbsfaktor. Weitere Zusammenschlüsse geplant

Von Karin Birk

Die Kassen wollen sich am Markt besser positionieren, um keine Zusatzbeiträge verlangen zu müssen.Foto: ddp

Immer mehr Krankenkassen fusionieren

Immer mehr gesetzliche Krankenkassen setzten auf Zusammenschlüsse. Die Fusion der Innungskrankenkassen Baden-Württemberg/Hessen, Hamburg, Sachsen und Thüringen zur IKK classic, zur bundesweit größten Innungskrankenkasse, ist da kein Einzelfall. „Ganz neu sind Zusammenschlüsse innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen nicht. Sie haben sich nur verstärkt“, sagt Ann Marini vom GKV-Spitzenverband.

Der Grund: Viele Kassen wollen sich im Markt besser positionieren. Sie wollen ihre Verhandlungspositionen gegenüber Krankenhäusern, Ärzten und der Pharmaindustrie verbessern. Dahinter steht ein großes Ziel: „Sie wollen keinen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben müssen“, betont Marini. Seit Bestehen des Gesundheitsfonds erheben die gesetzlichen Krankenkassen einen einheitlichen Beitragssatz, den sie an den Fonds abführen. Je nach Anzahl der Versicherten und deren Krankheiten bekommen sie dann Durchschnittswerte für die Versorgung der Versicherten zurück. Sollten sie damit nicht auskommen, müssen sie Zusatzbeiträge erheben. Das aber will keine Kasse.

Auch in diesem Jahr dürfte die Fusionswelle unter den Krankenkassen nicht abebben und die Zahl von derzeit rund 170 gesetzlichen Krankenkassen weiter abnehmen. So ist etwa bei den Innungskrankenkassen eine Fusion zwischen der IKK Niedersachsen mit der AOK Niedersachsen sowie ein Zusammenschluss der IKK Südwest mit der AOK Saarland im Gespräch.

Dabei sind Anfang des Jahres neben der der IKK classic schon andere Krankenkassen-Riesen entstanden. Einmal fusionierten die DAK und die Hamburg Münchener Krankenkasse, dann schlossen sich die Barmer Ersatzkasse und die Gmünder Ersatzkasse sowie die AOK Berlin und die AOK Brandenburg zusammen. Daneben fusionierten verschiedene Betriebskrankenkassen, und zum Jahresende 2009 gingen die Signal Iduna IKK und die nord- und mitteldeutsche IKK zusammen.

Als Notoperationen wollen die Krankenkassen die Fusionen nicht verstehen. „Die IKK classic verfügt über ein solides finanzielles Fundament und wird im ganzen Jahr 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben“, versichert der neue Vorstandsvorsitzende Gerd Ludwig. Die vier gesunden Innungskrankenkassen reagierten vielmehr auf gravierende Veränderungen in der Politik und Gesellschaft. „Mit der Größe und Marktposition können wir unseren Einfluss in den Verhandlungen mit Leistungserbringern und Vertragspartnern nutzen“, sagt Manfred Hoff, der neue Verwaltungsratsvorsitzende der IKK classic, die mit ihren 1,8 Millionen Versicherten und einem Haushaltsvolumen von 3,6 Milliarden Euro jetzt zu den bundesweit 15 größten gesetzlichen Krankenkassen zählt.

Entwarnung gibt es für die rund 3.000 Mitarbeiter in den 180 Geschäftsstellen der IKK classic. Zumindest in den kommenden vier Jahren soll es keine fusionsbedingten Kündigungen geben. Auch blieben die Hauptverwaltungen in Dresden, Erfurt, Hamburg, Ludwigsburg und Hamburg bestehen. Für die Versicherten und ihre Arbeitgeber sollen die bisherigen Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Auch werden sämtliche Zusatzleistungen und Extras der bisherigen Krankenkassen zusammengeführt. Generell empfiehlt es sich für die Versicherten, ihre bisherigen Zusatzleistungen mit den neuen zu vergleichen. Hier zeigen sich die feinen Unterschiede zwischen dieser und jener Kasse. Mal wird das Fitnessstudio bezuschusst, mal nicht. Mal gibt es homöopathische Arzneimittel, mal nicht, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Alles andere - rund 95 Prozent der Leistungen - werde dagegen gesetzlich vorgeschrieben.

Sollte also ein Versicherter nach der Fusion mit den Zusatzleistungen oder dem Service seiner neuen Krankenkasse nicht zufrieden sein, kann er auch die Kasse wechseln, heißt es bei der Bundeszentrale der Verbraucherverbände. Dies gilt aber nur, wenn der Versicherte bei der Kasse schon 18 Monate versichert war. Die Fusion selbst erlaubt noch kein Sonderkündigungsrecht. Dies gibt es nur, wenn eine gesetzliche Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben muss.