Viele Arbeitnehmer leiden derzeit unter den gestiegenen Lebenshaltungskosten. Wenn beim Arbeitgeber keine Gehaltserhöhung zu holen ist, kann die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung helfen, die finanziellen Sorgen zu lindern. Denn im Durchschnitt erhält jeder, der eine Steuererklärung beim Finanzamt einreicht, rund 1.000 Euro zurück. Früh dran sein, kann sich auszahlen.

Für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023 haben Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, Zeit bis zum 31. Dezember 2027. Doch warum so lange warten, wenn jetzt dringend Geld benötigt wird? Wer jetzt schnell die Steuererklärungsformulare 2023 ausfüllt und ans Finanzamt übermittelt, kann sich möglicherweise schon Anfang oder Mitte April über seine Steuererstattung freuen. Denn die Finanzämter starten mit der Bearbeitung der Steuererklärungen 2023 Mitte März. Die Erklärungen werden dann nach dem Zeitpunkt des Eingangs abgearbeitet. Wer also früh abgibt, ist auch früh dran mit seiner erhofften Steuererstattung.
Freiwillige Steuererklärung auch für Vorjahre
Eine Steuererstattung kann nicht nur für das Jahr 2023 durch die freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung geholt werden. Hat der Arbeitgeber auch in den vergangenen Jahren Steuern vom Bruttolohn einbehalten, können auch für diese zurückliegenden Jahre freiwillig Steuerformulare ausgefüllt werden. In diesem Jahr können dem Finanzamt zusätzlich zur Erklärung 2023 noch die Steuererklärungen 2019 bis 2022 präsentiert werden. Gibt es die erhoffte Steuererstattung von 1.000 Euro, winkt bestenfalls auf einen Schlag eine Überweisung vom Finanzamt in Höhe von 4.000 Euro.
Praxis-Tipp: Bei der möglichen Steuererstattung von 1.000 Euro handelt es sich natürlich nur um einen Durchschnittswert. Das bedeutet: Es gibt Steuerzahler, die bekommen deutlich mehr als 1.000 Euro erstattet, andere dagegen erhalten deutlich weniger überwiesen.
Fahrten zur Arbeit sind der Bringer in der Steuererklärung
Im Jahr 2022 erhält jeder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerabzug als Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.200 Euro abgezogen. Dieser Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde bereits bei der monatlich abzuführenden Lohnsteuer vom Arbeitgeber berücksichtigt. Das bedeutet: Um eine Steuererstattung für 2023 einheimsen zu können, müssen dem Finanzamt mehr als 1.200 Euro Werbungskosten präsentiert werden. Das funktioniert aber meist ganz einfach mit den Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (im Fachjargon: erste Tätigkeitsstätte).
Fährt ein Arbeitnehmer an 230 Tagen zur Arbeit und die einfache Strecke beträgt 30 km, bringt das einen Werbungskostenabzug von 2.254 Euro und schon ist man im Steuersparmodus.
Tages-Pauschale zusätzlich zur Entfernungspauschale
Arbeitnehmer, die 2023 zu Hause am Küchentisch oder in der Arbeitsecke im Wohnzimmer arbeiteten, haben Anspruch auf eine Tagespauschale (früher als Homeoffice-Pauschale bezeichnet) von sechs Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro. Normalerweise gibt es die Pauschale nicht, wenn ein Beschäftigter an ein und demselben Tag am Arbeitsplatz und im Homeoffice gearbeitet hat. Doch die Pauschale als Werbungskosten winkt auch, wenn an den Wochenenden, an den Feiertagen oder im Urlaub – wenn auch nur kurz – zu Hause Berufliches erledigt wurde.
Mit Verpflegungspauschalen Steuern sparen
Ist ein Arbeitnehmer zunächst zur Einrichtung seines Arbeitgebers gefahren und ist dann in den Außendienst zu Kunden und war länger als acht Stunden bei diesen Kunden im Einsatz, kann für solche Tage neben der Entfernungspauschale auch noch ein Verpflegungsmehraufwand als Werbungskosten abgezogen. Die Verpflegungspauschale für solche Tage beträgt 14 Euro.
Standesamtliches Ja-Wort oftmals Garantie für hohe Steuererstattung
Für Arbeitnehmer, die sich das standesamtliche Ja-Wort gegeben haben, lohnt sich ab diesem Zeitpunkt meist die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung. Denn dann winkt die Zusammenveranlagung und damit ein günstigerer Steuertarif. Verdient einer der Eheleute nur sehr wenig oder gar nichts, kann die Steuererstattung besonders hoch ausfüllen.
Fazit: Die Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung 2023 oder für Vorjahre kann eine hübsche Steuererstattung bringen. Selbst wenn man der Meinung ist, nicht viele Werbungskosten zu haben. Auch wenn die Steuererstattung nur 100 Euro beträgt, lohnt sich der zeitliche Aufwand.