Neue Nummer des Notarztes Im Notfall künftig 116117 wählen

Ab dem 16. April um 18 Uhr hat der ärztliche Bereitschaftsdienst bundesweit die gleiche Telefonnummer. Unter 116117 erreichen Bürger künftig den nächstgelegenen Notarzt. In Baden-Württemberg und im Saarland erfolgt die Freischaltung allerdings erst später.

Bei Krankheit schnell die richtige Nummer wählen. 116117 hilft außerhalb der Praxisöffnungszeiten einen niedergelassenen Arzt zu finden. Mit der 112 setzt sich ein Rettungswagen in Bewegung. - © Kobold/Fotolia

Wer abends oder am Wochenende einen ambulanten Notdienst benötigt, erreicht ihn künftig unter einer neuen Telefonnummer. In der ganzen Bundesrepublik leitet die Telefonnummer 116117 automatisch an den nächsten Notarzt in der Umgebung weiter. Eine Vorwahl ist nicht nötig. Der Anruf ist egal ob vom Mobiltelefon oder vom Festnetzapparat aus kostenlos.

Patienten, die zum ersten Mal im Quartal eine Behandlung im Rahmen des ärztlichen Bereitschaftsdienstes erhalten, müssen eine "Praxisgebühr" von zehn Euro zahlen. Die Logistikkosten für den ärztlichen Bereitschaftsdienst – also die Kosten für die Organisation, die technische Umsetzung, den Aufbau und Betrieb der Leitstellen und Callcenter etc. – werden von den niedergelassenen Ärzten finanziert.

112 nur bei Lebensbedrohung, 116117 bei Krankheit

Kann die Behandlung nicht bis zum nächsten Tag warten, ist die Praxis des niedergelassenen Arztes aber schon geschlossen, sollten Bürger die 116117 wählen. Die Praxisgebühr ist wie bei einem normalen Arztbesuch fällig. Die Behandlungskosten übernehmen die Krankenkassen. Sehen sie hier, wie der Bereitschaftsdienst arbeitet.

In Lebensbedrohlichen Fällen, setzt sich der Rettungsdienst nach einem Anruf bei der 112 weiterhin sofort in Bewegung. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sollten Betroffen in diesen Fällen die 112 wählen:
  • Bewusstlosigkeit oder erhebliche Bewusstseinstrübung,
  • schwere Störungen des Atmungssystems,
  • starke Herzbeschwerden, akute Blutungen,
  • Unfälle mit Verdacht auf erhebliche Verletzungen,
  • Vergiftungen,
  • Brände mit Personenbeteiligung,
  • Ertrinkungsunfälle,
  • Stromunfälle,
  • Suizidversuche,
  • akute anhaltende Erregungszustände,
  • akute anhaltende Krampfanfälle,
  • plötzliche Geburt oder Komplikationen in der Schwangerschaft,
  • akute anhaltende schwere Schmerzen. dhz