Gesetzesentwurf "Hygienepranger" soll neu aufgelegt werden

Ein neuer Gesetzentwurf zum sogenannten "Hygienepranger" soll noch im Oktober dem Kabinett vorgelegt werden. Bäcker und Fleischer zeigen sich mit dem Entwurf unzufrieden.

Mirabell Schmidt

Hygienemängel sollen auch künftig veröffentlicht werden. Der neue Gesetzesentwurf soll bald dem Kabinett vorgelegt werden. - © Foto: Alexander Raths/Fotolia

Der "Hygienepranger" – vor zwei Jahren machte alleine das Wort viele Betriebsinhaber sehr wütend. Nun will Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) nach Informationen der Deutschen Handwerks Zeitung noch im Oktober einen neuen Gesetzentwurf dazu ins Kabinett einbringen.

Behörden hatten auf Basis des Lebensmittelgesetzbuches im Internet Firmen veröffentlicht, bei denen Hygienemängel festgestellt wurden. Neben Kritik von Gastronomieverbänden und dem Handwerk beanstandeten auch einige Verwaltungsgerichte das Vorgehen wegen "erheblicher Bedenken an der Rechtmäßigkeit". Die Länder hatten die "Hygienepranger" daraufhin gestoppt.

Heftige Kritik von Verbänden

Eigentlich hatte Schmidt den Entwurf bereits im April angekündigt. Einige Details waren damals be­kannt geworden. Hygienerechtliche Verstöße sollten demnach auch künftig ab einem zu erwartenden Bußgeld von 350 Euro im Internet von den Behörden veröffentlicht werden. Wie die Deutsche Handwerks Zeitung ­erfahren hat, wurde daran trotz Kritik der Verbände nichts mehr geändert.

Diese Schwelle von 350 Euro sei viel zu niedrig, kritisiert auch Bundestagsabgeordneter Alois Rainer (CSU), Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Grundsätzlich sei es zwar richtig, schwerwiegende Verstöße gegen das Lebensmittelrecht publik zu machen, sagt Rainer. "Ich halte jedoch eine Grenze von 800 bis 1.000 Euro Bußgeld für sinnvoll“, erläutert der Abgeordnete. Darunter könne die "oftmals existenzvernichtende Veröffentlichung nicht gerechtfertigt sein".

Bäcker und Fleischer unzufrieden

Auch die Bäcker und Fleischer sind mit dem Entwurf unzufrieden. "Es bleiben verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit“, sagt Daniel Schneider, Referent für Lebensmittelrecht beim Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks. Mit dem Entwurf werde ein neuer "Hygienepranger" geschaffen.

Das Problem ist zudem: Es gibt keinen einheitlichen Bußgeldkatalog. Jeder Kontrolleur legt selbst fest, wie hoch die Strafe ausfällt. Die Vergleichbarkeit und die Rechtssicherheit für Betriebe sind daher gering. Da die Behörden alleine entscheiden, wann ein Name veröffentlicht wird, hält der Verband eine einheitliche Verfahrenspraxis kaum für möglich.

"Der Entwurf ist handwerksfeindlich", kritisiert Thomas Trettwer, Rechtsanwalt beim Deutschen Fleischer-Verband. "Im Handwerk tritt der Unternehmer mit seinem Namen auf dem Markt auf, die Kundenbeziehung ist viel enger als in der Industrie." Was durch eine Veröffentlichung passiere, sei unkontrollierbar.

Wie es derzeit aussieht, wird der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form ins Kabinett eingebracht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium wollte sich dazu bislang nicht äußern. Man verweist lediglich auf den Koalitionsvertrag: Man wolle eine rechtssichere Veröffentlichung von "nicht unerheblichen Verstößen“ ermöglichen. Bäcker und Fleischer bezweifeln, dass das nun gelingen wird.

Künftig doppelte Untersuchung

Doch der Entwurf hat auch Gutes, meint zumindest CSU-Mann Rainer. So müssen die Behörden behobene Mängel – anders als bisher – ebenfalls bekanntmachen. Spätestens nach sechs Monaten sollen Namen zudem von der Seite gelöscht werden. Gleichwohl solle man über die Möglichkeit einer früheren Löschung nachdenken, betont Rainer. Positiv sei auch, dass es künftig mindestens zwei verdächtige Untersuchungen geben muss, bevor eine Veröffentlichung erfolgen darf.

Das sei jedoch mit Vorsicht zu genießen, warnt Schneider vom Bäckerverband. "Es wäre nur eine Verbesserung, wenn klar wäre, dass die Untersuchung von zwei unterschiedlichen Stellen durchgeführt werden muss", so der Jurist. Auch hier bleibe das Gesetz aber äußerst vage.

Trettwer geht davon aus, dass die Kritik noch aufgegriffen wird. Ansonsten, meint er, wird es das gleiche Spiel wie vor zwei Jahren.