Lebensmittelhandwerk Hygiene-Ampel: Länder gehen in die Testphase

Die Kennzeichnung der Einhaltung von Hygieneregeln in Imbissen, Restaurants, Bäckereien und Metzgereien soll zukünftig in allen Bundesländern auf die gleiche Weise erfolgen. Als bundesweite Regelung ist die Hygiene-Ampel zwar gescheitert, aber immer mehr Länder entschließen sich mitzumachen. Wie es für das Lebensmittelhandwerk weitergeht, ist unklar.

Die Diskussionen über die Hygieneampel flammen wieder auf und einzelne Bundesländer gehen in die Offensive. - © Foto: Do Ra/Fotolia

Die Hygiene-Ampel sollte im ersten Schritt für die Gastronomie und im zweiten Schritt für Bäckereien, Metzgereien und den Einzelhandel eingeführt werden. Mit den Farben rot, gelb und grün sollte das Ergebnis der Lebensmittelkontrollen dem Verbraucher angezeigt werden. Doch die Regelungen scheiterten als bundesweite Vorgabe.

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hat es den Ländern überlassen, hierzu eigene Vorgaben zu erlassen und diese gehen nun in die Planungen. Nachdem sich Nordrhein-Westfalen für die Einführung entschieden hatte und momentan Pilotprojekte durchführt, hat sich jetzt auch Hessen angeschlossen.

Ziel: einheitliche Regeln

Die hessische Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU), die seit Jahresbeginn den Vorsitz der Verbraucherschutzminister-Konferenz der Länder innehat, plädiert nun auch für eine Regelung, an die sich alle anschließen. Puttrich sagte am Dienstagabend in Wiesbaden: "Die Länder müssen die Ausgestaltung des Kontrollbarometers einheitlich regeln."

Ob sie mit diesen Vorschlägen durchkommt, bleibt allerdings ungewiss. Denn nicht nur die Bundespolitik, sondern auch die betroffenen Branchen lehnen die Regelungen für "Hygiene-Ampeln" oder andere Kennzeichnungssysteme ab. Schon zu Beginn der Diskussion hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks seinen Widerwillen erklärt.

"Eine Hygiene-Ampel ist der falsche Weg zur Aufklärung des Verbrauchers", gaben beide in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. Ein solches Kennzeichnungssystem zeige nicht die aktuelle, sondern eine in der Vergangenheit vorgenommene Bewertung an, die bis zu drei Jahre zurückliegen kann. Damit habe die Kennzeichnung keine Bedeutung für den Verbraucher, urteilten die Verbände und wiesen darauf hin, dass ein solcher Kontrollaushang für die betroffenen Unternehmen im Zweifelsfall trotzdem existenzgefährdend werden könne – vor allem, weil die Betriebe damit zusätzlich im Internet an den Pranger gestellt werden könnten.

Gegen öffentliche Brandmarkung

"Zwar müssten Schlampereien im Umgang mit Lebensmitteln hart und unnachgiebig geahndet werden, dies ließe sich mit risikoorientierten Kontrollen aber besser umsetzen als mit der öffentlichen Brandmarkung durch Aufkleber an der Eingangstür", sagt auch Gero Jentzsch, Sprecher des Deutschen Fleischer-Verbandes .

Wie es jetzt weitergeht und ob noch weitere Bundesländer eigene Regelungen planen, ist noch unklar. Für das Lebensmittelhandwerk muss etwaige Kontrollen erst einmal nicht fürchten. "Garanten für Qualität und Hygiene der Produkte sind die anspruchsvolle Gesellen- und Meisterausbildung wie auch die kontinuierliche Schulung und Weiterbildung aller Beschäftigten zu lebensmittelhygienischen Vorschriften und Erfordernissen", wertet der ZDH.  jtw/dapd