Frist bei HU Hauptuntersuchung: Einjahresfrist für ältere Fahrzeuge vom Tisch

Alte Autos müssen nun doch nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU). Das hat der EU-Ministerrat entschieden und die Einjahresfrist abgewendet. Bei einer anderen Untersuchung bleibt allerdings alles beim Alten.

Ältere Fahrzeuge müssen alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung. Die Entscheidung des EU-Ministerrates kritisiert der ZDK und plädiert weiter für eine Einjahresfrist bei der HU für ältere Fahrzeuge. - © Foto: runzelkorn/fotolia

Die Prüfintervalle der HU für ältere Fahrzeuge bleiben bei zwei Jahren. Das hat der EU-Ministerrat entschieden. Die  lang diskutierte Einjahresfrist bei der HU ist somit abgewendet worden. Die Fristverkürzung auf ein Jahr sollte für Fahrzeuge gelten, die älter als sieben Jahre sind oder einen Kilometerstand von mehr als 160.000 Kilometer aufweisen.

Jährliche HU sinnvoll für Steigerung der Verkehrssicherheit

Der Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) beruft sich auf aktuelle Zahlen aus dem Deutsche Automobil Treuhand (DAT-) Report 2014. Sie machen den Einfluss des Fahrzeugalters auf die Schadenhäufigkeit deutlich.

Da auch Fahranfänger oft mit älteren Fahrzeugen den Einstieg in die individuelle Mobilität finden, spricht sich der ZDK für eine jährliche Überprüfung ab dem siebten Jahr oder ab einer bestimmten Kilometeranzahl aus. Der Verband halte das "sinnvoll für die Steigerung der Verkehrssicherheit." Die Forderung der Einjahresfrist bei der HU von älteren Fahrzeugen hat der Verband deshalb seit langem unterstützt. 

Darüber hinaus ist der ZDK der Ansicht, dass sich  "für die Kfz-Betriebe in Zukunft nichts ändern werde." Auch wenn die Zweijahresfrist bei der HU für ältere Fahrzeuge bestehen bleibt, hat Deutschland trotzdem die Möglichkeit, strengere Bestimmungen festzusetzen, so der ZDK.

Abgasuntersuchung: Zwei-Stufen-Verfahren bleibt

Neben den Prüfintervallen von zwei Jahren bei der HU bleibt auch das zweistufige Verfahren bei der Abgasuntersuchung in Deutschland bestehen. Bei Fahrzeugen ab der Abgasstufe Euro 6 könne die alleinige Onboard-Diagnose (OBD)-Prüfung für die Untersuchung der Abgase eingesetzt werden. Bei Fahrzeugen bis einschließlich Euro 5 gelte als Standardverfahren die so genannte Endrohrmessung.

Der ZDK begrüßt die Entscheidung. "Das zweistufige Verfahren ist für unsere Kfz-Betriebe sehr wichtig, weil sie weiterhin im Bereich der hoheitlichen Aufgabe mit eingebunden sind", sagt eine Sprecherin des ZDK. cle