Zwei Hoteliers aus Rheinland-Pfalz wollen gegen die sogenannte Bettensteuer vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen. Die Betriebe legen damit gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz Revision ein, wie der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, am Mittwoch mitteilte.
Hoteliers legen Revision ein
Koblenz (dapd-rps). Zwei Hoteliers aus Rheinland-Pfalz wollen gegen die sogenannte Bettensteuer vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ziehen. Die Betriebe legen damit gegen ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz Revision ein, wie der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) Rheinland-Pfalz, Gereon Haumann, am Mittwoch mitteilte.
Das Gericht hatte entschieden, dass die von den Städten Trier und Bingen erhobene Bettensteuer zulässig ist. Bei der als Kultur- und Tourismusförderabgabe erhobenen Steuer handele es sich um eine örtliche Aufwandsteuer, zu deren Erhebung das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz die Kommunen berechtige, heißt es in der Begründung des Urteils. Das Gericht wies damit die vom DEHOGA unterstützten Klagen von zwei Hoteliers gegen die Kommunalsatzungen der beiden Städten zurück.
Der DEHOGA rechnet sich gute Chancen bei der Revision aus: Nach wie vor stehe die Bettensteuer nicht im Einklang mit Bundesrecht. Auf Bundesebene sei mit der Absenkung der Mehrwertsteuer für Hoteliers eine klare Entscheidung getroffen worden. Trier und Bingen stellten diese mit ihrer Abgabe infrage. Das sei nicht zulässig, begründete Haumann. Die Steuer sei ein Nachteil für die Branche, gegen den man "notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht" ziehen werde.
dapd
