Das Wurstkartell ist gesprengt und muss blechen. Das Bundeskartellamt hat durchgegriffen und insgesamt eine Geldbuße in Millionenhöhe verhängt. Doch es regt sich Widerstand.

Millionen Verbraucher haben offenbar jahrelang zu viel für Wurst und Fleisch bezahlt. Wegen verbotener Preisabsprachen hat das Bundeskartellamt nun Geldbußen von mehr als 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller und zahlreiche Führungskräfte der Branche verhängt.
Preisabsprachen über viele Jahre hinweg
Betroffen sind auch bekannte Marken wie Böklunder, Herta, Meica, Rügenwalder und Wiesenhof, wie die Wettbewerbsbehörde mitteilt. Die Hersteller hätten sich jahrelang über Preisspannen für Produktgruppen wie Brühwurst oder Schinken abgestimmt und beim Handel so höhere Preise durchgesetzt, so die Wettbewerbsbehörde.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betont: "Die Preisabsprachen wurden über viele Jahre praktiziert." Das Gesamtbußgeld erscheine zwar hoch, relativiere sich aber vor dem Hintergrund der großen Zahl der beteiligten Unternehmen, der Kartelldauer und der Milliardenumsätze der Branche. Angaben zur Höhe der einzelnen Bußgelder machte die Behörde nicht. Die Bandbreite reiche von wenigen Hunderttausend Euro bis hin zu hohen Millionenbeträgen, hieß es lediglich.
Anonymer Hinweis führt auf Spur
Im Laufe des Verfahrens hätten insgesamt elf Unternehmen mit der Behörde kooperiert und schließlich Geständnisse abgelegt, berichtete das Kartellamt. Auf die Spur des Kartells waren die Wettbewerbshüter durch einen anonymen Hinweis gekommen.
Deutschlands größter Wursthersteller, die Zur-Mühlen-Gruppe bestreitet allerdings die Vorwürfe und kündigt an, sich gegen das Bußgeld zu wehren und Rechtsmittel einzulegen. Zur Zur-Mühlen-Gruppe gehören auch die Marken Böcklunder und Könecke.
Die hohen Strafen zeigen, wie ernst es dem Bundeskartellamt im Kampf gegen verbotene Preisabsprachen ist. Damit steigt die Summe der von der Wettbewerbsbehörde allein in diesem Jahr verhängten Bußgelder auf fast eine Milliarde Euro. Das ist ein neuer Rekord. Vor wenigen Wochen wurden hohe Geldstrafen an bekannte Brauereien verhängt, die sich ebenfalls der illegalen Preisabsprache schuldig gemacht hatten. Vor allem die Preise für Fass- und Flaschenbiere seien betroffen gewesen. dhz/ dpa
Die spektakulärsten Kartellstrafen
Das Bundeskartellamt geht seit Jahren mit hohen Bußgeldern gegen verbotene Preisabsprachen in der Wirtschaft vor. Die spektakulärsten Fälle:
- Das Wurstkartell: Die Wettbewerbsbehörde verhängte im Juli 2014 Bußgelder in Höhe von rund 338 Millionen Euro gegen 21 Wursthersteller.
- Das Bierkartell: In zwei Etappen verhängte die Behörde im Frühjahr 2014 Bußgelder in Höhe von fast 340 Millionen Euro. Betroffen sind elf Unternehmen.
- Das Zuckerkartell: Die drei größten deutschen Zuckerhersteller verdonnerte das Kartellamt im Februar 2014 zu Bußgeldern in einer Gesamthöhe von rund 280 Millionen Euro.
- Das Schienenkartell: Hier verschickte die Wettbewerbsbehörde 2012 und 2013 in zwei Wellen Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von gut 232 Millionen Euro gegen Schienenhersteller.
- Das Zementkartell: Bereits 2003 verhängte die Wettbewerbsbehörde Strafen in Höhe von rund 660 Millionen Euro gegen Firmen aus der Zementindustrie. Davon wurden aber nur gut 400 Millionen Euro rechtskräftig. dpa