Politische Diskussion kommt in Gang
Von Lothar Semper
Höherer Steuerbonus für Handwerkerleistungen
Das Gute vorweg: Auf politischer Ebene wird endlich über eine Ausweitung des Steuerbonus auf Handwerkerleistungen diskutiert. Zur Erinnerung: Die Große Koalition hatte beschlossen, dass bei Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die von Handwerkern gegen Rechnung ausgeführt werden, 20 Prozent der Arbeitskosten einschließlich Mehrwertsteuer von der Lohn- bzw. Einkommensteuer abgezogen werden können. Als Höchstwert wurde ein Steuerbonus von maximal 600 Euro pro Jahr festgelegt. Diese Regelung entwickelte sich sehr schnell zu einem Erfolg. Und seriöse Berechnungen legen nahe, dass sich diese Förderung fast selbst finanziert, da die Schwarzarbeit abnimmt und damit der Staat und die Sozialversicherungen höhere Einnahmen erzielen.
Rückschlag Mehrwertsteuer
Doch die Erfolgsgeschichte endete, als die Bundesregierung die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent anhob. Damit erhielten Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit erneut einen „Wettbewerbsvorteil“. Das Handwerk hatte daraus sehr schnell die Konsequenzen abgeleitet und einen Vorschlag entwickelt, der auch vom damaligen Bundesarbeitsminister Müntefering in die Debatte eingebracht wurde. Warum sollte man nicht alle Fördertatbestände – haushaltsnahe Dienst-, Handwerker- und Pflegeleistungen – zusammenfassen und zugleich mit erhöhtem Fördervolumen und Fördersatz ausstatten? Konkret heißt das: Bei einem Auftragsvolumen (Arbeitskosten) von 12.000 Euro sollen 25 Prozent, also 3.000 Euro, abzugsfähig sein. Und dem mündigen Bürger bleibt es überlassen, wie er diesen Betrag auf haushaltsnahe Dienst-, Handwerker- und Pflegeleistungen verteilt. Nach längeren fruchtlosen Debatten scheint nun Bewegung in diese Diskussion zu kommen.
Bisher kein klares Bekenntnis
Aber noch hat das Handwerk nicht alle Bedenkenträger überzeugt. Immerhin hat der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates die Position des Handwerks übernommen. Ob dem das Plenum des Bundesrats und vor allem der Bundestag folgen, ist offen. Bei der Mitgliederversammlung des ZDH hat dessen Präsident Otto Kentzler nachdrücklich an Bundeskanzlerin Merkel appelliert, sich persönlich für eine Verbesserung des Steuerbonus auf Handwerkerleistungen einzusetzen. Ein klares Bekenntnis der Kanzlerin folgte leider noch nicht. Die härtere Nuss stellt aber der Bundesfinanzminister dar. Sein Argument: Der Steuerbonus enthalte zu viele Mitnahmeeffekte. Deshalb bevorzugt er eine Regelung, ausgerechnet den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen nicht anzupassen, die Absetzbarkeit anderer haushaltsnaher Aufwendungen aber zu verbessern. Eine überzeugende Begründung dafür bleibt Herr Steinbrück schuldig. So lange er diese nicht liefert, kann seine Position auch nicht mehrheitsfähig sein.