Kosten im Blick Höhere Steuerberaterhonorare ab Juli 2025

Die Kosten für Steuerberatung steigen. Eine neue Verordnung passt die Gebühren ab Mitte 2025 an. Welche Leistungen teurer werden und was die Änderungen konkret für Handwerksbetriebe bedeuten.

Die Steuerberaterkosten für den Jahresabschluss steigen. - © Friedberg - stock.adobe.com

Die Vergütung für Steuerberater steigt zum 1. Juli 2025. Das teilt der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) mit. Grundlage ist die geänderte Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die offizielle Gebührenordnung für Steuerberater. Die Anpassungen betreffen unter anderem Wertgebühren, Pauschalen für Lohnbuchhaltung sowie Zeitgebühren und Reisekosten. Zuletzt wurden die Gebühren im Juli 2020 erhöht.

Der DStV hatte sich angesichts inflationsbedingt gestiegener Personal- und Sachkosten in den Kanzleien für eine stärkere Anpassung eingesetzt. Die nun beschlossenen Änderungen bleiben laut Verband hinter diesen Erwartungen zurück.

Konkrete Gebührensteigerungen

Die veröffentlichten Anpassungen sehen eine lineare Erhöhung der Wertgebühren um sechs Prozent vor. Wertgebühren erhebt der Steuerberater für Tätigkeiten wie die Buchführung, die Erstellung der Bilanz, einschließlich der Gewinn- und Verlustrechnung sowie für Steuererklärungen. Die Höhe dieser Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, also dem Wert der jeweiligen Aufgabe.

Die Betragsrahmengebühren für die Lohnbuchhaltung erhöhen sich um circa neun Prozent. Betragsrahmengebühren geben einen Gebührenrahmen vor, innerhalb dessen der Steuerberater abrechnen kann.

Neuerungen bei Zeitabrechnung und Reisekosten

Auch bei der Zeitgebühr gibt es Änderungen. Die Zeitgebühr rechnet nach der tatsächlich benötigten Zeit ab. Der Berechnungsmodus wechselt von einem Halbstundentakt zu einem künftigen Viertelstundentakt. Das bedeutet, abgerechnet wird künftig pro angefangene Viertelstunde statt pro halbe Stunde. Gleichzeitig steigt die Höchstgebühr von bisher 150 Euro auf künftig 164 Euro. Dies führt zu einer Erhöhung des mittleren Gebührensatzes von bisher 105 Euro auf künftig 115 Euro, was einer Steigerung von rund neun Prozent entspricht.

Das Tage- und Abwesenheitsgeld wird ebenfalls angepasst. Dieses deckt die Kosten ab, wenn der Steuerberater für Mandanten reist. Die Regelungen für Geschäftsreisen von Steuerberatern werden denen für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) angeglichen. Die Pauschalen für Tage- und Abwesenheitsgeld bei Geschäftsreisen erhöhen sich wie folgt:

  • Bei einer Geschäftsreise von nicht mehr als vier Stunden: von 25 Euro auf 30 Euro.
  • Bei einer Geschäftsreise von mehr als vier bis acht Stunden: von 40 Euro auf 50 Euro.
  • Bei einer Geschäftsreise von mehr als acht Stunden: von 70 Euro auf 80 Euro.

Vereinfachte Vergütungsvereinbarungen

Die Regelungen für den Abschluss von Vergütungsvereinbarungen werden ebenfalls angepasst. Bestehende Beschränkungen bei Pauschalvergütungen entfallen. Eine solche pauschale Vergütung kann somit künftig unmittelbar unter den Voraussetzungen des § 4 StBVV vereinbart werden.

Weitere Detailanpassungen

Die geänderte StBVV enthält zudem kleinere Ergänzungen und Anpassungen. Diese betreffen beispielsweise den Gegenstandswert der Finanzbuchhaltung. Weitere Anpassungen gibt es beim Antrag auf verbindliche Auskunft, das ist die Möglichkeit, beim Finanzamt eine rechtlich bindende Klärung zu einer Steuerfrage einzuholen, und zur Mitteilung von Kassensystemen, also der Meldung elektronischer Kassen an das Finanzamt. Auch Erklärungen nach dem Mindeststeuergesetz sind neu geregelt. fre