Energieeffizienz Höhere Klimaauflagen für Neubauten

Die EU-Gesetzgeber einigen sich über eine neue Richtlinie zur Energieeffizienz. Von Hajo Friedrich, Brüssel

Höhere Klimaauflagen für Neubauten

Gute Chancen für das Handwerk bietet die Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, auf die sich unlängst die 27 EU-Regierungen und das Europäische Parlament geeinigt haben. Danach müssen alle Gebäude, die ab Ende 2020 errichtet werden, nahezu Nullenergiehäuser sein. Öffentliche Bauten müssen diese Vorgabe bereits zwei Jahre früher einhalten. Ferner soll die genutzte Energie zu einem bedeutenden Teil aus erneuerbaren Energien stammen.

Die EU-Vorgaben werden in Deutschland im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV )umgesetzt. Die Vorgaben sollen dazu beitragen, dass die EU ihre ehrgeizigen Ziele erreicht, den Energieverbrauch und Schadstoffausstoß erheblich zu mindern. In Verbindung mit steigenden Energiepreisen dürfte die Neufassung der EU-Richtlinie weitere Nachfrageimpulse in den Bau- und baunahen Handwerken auslösen. "Außerdem können wir europaweit bis zu 450.000 Arbeitsplätze schaffen. Gleichzeitig sparen Wirtschaft und Bürger mehrere Milliarden Euro Heiz- und Stromkosten – eine Win-win-Situation wie aus dem Lehrbuch", sagte der Europaabgeordnete Bernd Lange (SPD).

Deutsche EnEV als Vorreiter

Nicht zuletzt dem Drängen und Einfluss des deutschen Handwerks ist es zu verdanken, dass die Gebäudeenergieberater des Handwerks auch in der Zukunft Gebäudeenergieausweise ausstellen können. Diese sollen in unabhängiger Weise durch qualifizierte und zugelassene Fachleute erstellt werden. Bei der Zulassung soll die Fachkenntnis der Personen berücksichtigt werden. Die zunächst im Vorschlag der EU-Kommission geforderte Unabhängigkeit der Fachleute wurde gestrichen, die Akkreditierung bleibe freiwillig, sagte ein EU-Diplomat. Das neue Regelwerk verpflichtet die EU-Länder, der Öffentlichkeit regelmäßig aktualisierte Listen dieser Fachleute zur Verfügung zu stellen.

Möglicherweise zu Nachteilen für das Handwerk und unnötigen Dokumentations-, Kontroll- und Meldepflichten könnte der geforderte Aufbau von Kontroll- und Registrierungssystemen für Energieausweise und Inspektionsberichte führen.

Deutschland hat einen Großteil der jetzt in Brüssel beschlossenen Maßnahmen schon im Rahmen der letzten beiden Novellen der EnEV umgesetzt. Neu ist, dass ab Ende 2020 alle Neubauten nahezu Nullenergiehäuser sein müssen. Vorangetrieben werden soll auch die Einführung intelligenter Stromzähler. Auch soll der Gebäudeenergieausweis weitergehende Informationen und Empfehlungen enthalten. Damit ist eine Überarbeitung des in Deutschland verwendeten Formulars notwendig. Gewerbliche Immobilienanzeigen sollen künftig anhand einer Energiekennzahl über die Energieeffizienz des Gebäudes informieren.

Zu wenig ambitioniert

Die neue EU-Gebäuderichtlinie sei zu wenig ambitioniert, kritisierten Umweltschützer. Die neuen Energieauflagen sähen keine energetische Sanierung des Gebäudebestands vor. Ferner sei der so genannte Nahezu-Nullenergiestandard für Neubauten viel zu spät verbindlich. "Durch ambitionierte Vorgaben könnten Verbraucher entlastet, neue Arbeitsplätze geschaffen und über die Hälfte des Energieverbrauchs von Gebäuden in der EU und damit etwa 400 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden", sagte Christian Noll, BUND-Experte für Energieeffizienz. "Die europäischen Regierungen haben fast alles gestrichen, was die energetische Sanierung vorantreiben könnte", sagte Stefanie Langkamp, Klimaschutzreferentin beim Deutschen Naturschutzring. "Es gibt keine konkreten Ausbauziele für Niedrigenergiehäuser und keine Anreize für Investitionen in energieeffiziente Gebäude." Vor allem die Bundesregierung habe sich bei den EU-Verhandlungen gegen Verbesserungen in diesen Bereichen gesperrt.

Mit der Neufassung der Richtlinie wird der Anteil von Niedrigenergiegebäuden erhöht und es werden gleiche Berechnungsmethoden für die Mindestanforderungen an die Energieeffizienz eingeführt, sagte dagegen der SPD-Europaabgeordnete Bernd Lange. Auch rufe die neue Richtlinie die Mitgliedstaaten dazu auf, Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen, die von Energiearmut betroffen sind.

Die Neufassung der Richtlinie wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Die Länder müssen dann ihr einzelstaatliches Recht in einer Übergangsfrist anpassen.