Bundestag beschließt Höhere Bußgelder für Alkohol am Steuer

Alkoholsünder im Straßenverkehr müssen künftig mit deutlich höheren Bußgeldern als bisher rechnen. Der Bundestag beschloss ohne Aussprache, dass Verstöße gegen die 0,5-Promille-Grenze künftig mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 3.000 Euro statt wie bisher mit maximal 1.500 Euro geahndet werden können.

Höhere Bußgelder für Alkohol am Steuer

Die neue Obergrenze gilt auch für Verstöße gegen das Drogenverbot im Straßenverkehr. Für weitere grobe Ordnungswidrigkeiten im Bereich des fahrlässigen und vorsätzlichen Handelns wie gefährliches Drängeln auf Autobahnen wird der Bußgeldrahmen von derzeit 500 auf 2.000 Euro erhöht.

ddp