Euro-Rettungsschirm Hilfen für Pleite-Länder auf dem Prüfstand

Die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm und die direkten Griechenland-Hilfen der Bundesrepublik stehen auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht muss nun klären, ob das Haushaltsrecht des Bundestages dadaurch verletzt ist.

Die Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts müssen nun entscheiden, ob die geplanten Hilfen der Bundesrepublik für Griechenland verfassungsgemäß sind. Foto: dapd

Hilfen für Pleite-Länder auf dem Prüfstand

Das deutsche Gesetz zum Euro-Rettungsschirm sieht vor, dass Deutschland mit maximal 147,6 Milliarden Euro haften könnte - und zwar mit Bürgschaften für Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF. Nach dem Gesetz zum ersten Hilfspaket für Griechenland vom Mai 2010 übernimmt Deutschland überdies Bürgschaften für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Griechenland in Höhe von 22,4 Milliarden Euro. Die erste Tranche für 2010 belief sich bereits auf 8,4 Milliarden Euro.

Gegen die beiden Gesetze klagen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und eine Professorengruppe um den emeritierten Nürnberger Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, dem sich der ehemalige Thyssen-Chef Dieter Spethmann angeschlossen hat. Aus Sicht der Kläger entwickelt sich die europäische Währungsunion durch die Milliardenbeihilfe ohne ausreichende rechtliche Grundlage zu einer "Haftungs- und Transfergemeinschaft". Dadurch werde die Stabilität des Euro gefährdet.

Schäuble verteidigt Griechenland-Hilfen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat die Griechenland-Hilfen und den Euro-Rettungsschirm vor dem Bundesverfassungsgericht verteidigt. "Die Stabilität des Euro ist von tragender Bedeutung", sagte Schäuble in Karlsruhe. Das gelte vor allem für Deutschland. Zwei Drittel des deutschen Exports gingen in europäische Länder. Die Zahlungsunfähigkeit eines Landes bringe "die Gefahr der Ansteckung anderer Euro-Länder". Die Bundesregierung arbeite daran, diese Ansteckungsgefahr zu verringern.Dem Vorwurf der Kläger trat Schäuble entgegen. Das Demokratieprinzip sei nicht verletzt. "Keine Maßnahme erfolgt ohne Zustimmung des Parlaments", sagte Schäuble vor dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts.

Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Bundestags, Siegfried Kauder (CDU), wies den Vorwurf zurück, das Parlament habe die Griechenland-Hilfen im Frühjahr 2010 ohne ausreichende Diskussion verabschiedet. "Ich räume ein, die Regierung machte Druck", sagte Kauder in Karlsruhe. "Aber das Parlament hat seine parlamentarischen Rechte sehr selbstbewusst wahrgenommen. Wir haben uns die Arbeit nicht leicht gemacht." Jeder habe seine freie Entscheidung treffen können. "Erpressung hat es nicht gegeben", sagte Kauder. Die Ausführungen Gauweilers, der in Karlsruhe wegen Verletzung der demokratischen Rechte klagt, schmerzten ihn deshalb.

Die klagenden Professoren sehen dagegen durch die Millionenhilfen für Griechenland die Verfassung "im Kern" verletzt. "Was ökonomisch falsch ist, kann rechtlich nicht richtig sein", sagte Professor Karl Albrecht Schachtschneider, der einer der Beschwerdeführer gegen die Griechenland-Hilfen ist und gleichzeitig in Karlsruhe als Prozessbevollmächtigter auftrat. Schachtschneider berief sich sogar auf das Widerstandsrecht, das nach dem Grundgesetz jedem Bürger bei Abschaffung des Wesensgehalts der Verfassung zusteht. "Wir versuchen die Verfassung zu verteidigen, die Verfassung der Freiheit, der Demokratie, des Sozialstaats und des Rechtsstaats." Der Euro-Rettungsschirm und die Griechenland-Hilfen seien "ein Fass ohne Boden", die irgendwann zu einer Währungsreform führten.

Der Prozessbevollmächtigte von Peter Gauweiler, Dietrich Murswiek, beklagte, Politik und Europäische Zentralbank hätten einen "eklatanten Verfassungsbruch verabredet" und seien "auch noch stolz darauf".

Mit einem Urteil wird innerhalb von drei Monaten gerechnet.

dapd