Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte können mit einem verbesserten Zugang zur November- und Dezemberhilfe rechnen.
Karin Birk

Für die Berechnung der November- und Dezemberhilfe dürfen Unternehmen mit angeschlossenen Gaststätten künftig allein den Umsatzeinbruch der jeweiligen Gaststätte ansetzen. "Künftig sind Brauereigaststätten, Vinotheken von Weingütern und Straußenwirtschaften antragsberechtigt", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Sie würden damit so behandelt, als handele sich um eigenständige Unternehmen, teilte das Ministerium weiter mit. "Das sei ein wichtiges Signal, da viele von ihnen weiter stark unter den aktuellen Corona-Beschränkungen leiden", fügte Altmaier hinzu. Die Anträge für die November- und Dezemberhilfe ist bis zum 30.04.2021 möglich.
Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) begrüßte die Entscheidung. "Das ist ein wichtiger Erfolg für die bayerischen Brauereigaststätten". Der jetzt erleichterte Zugang zur November- und Dezemberhilfe werde ihnen helfen, die schwere Belastung durch die Corona-Pandemie zu lindern. Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten.
Erleichterung beim Deutschen Brauer-Bund
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes, Holger Eichele, zeigt sich erleichert: "Diese Neuregelung ist ein wichtiger Schritt, um das Überleben der traditionsreichen Brauereigaststätten zu sichern. Wir sind dankbar, dass die Bundesregierung die Ungleichbehandlung beendet und Gaststätten von Brauereien mit dem übrigen Gastgewerbe gleichstellt." Damit hätten die Gaststätten endlich wieder eine gewisse Perspektive.
Die Brauwirtschaft ist nach den Worten Eicheles durch die Corona-Krise hart getroffen. "Von Woche zu Woche stehen mehr Unternehmen vor der drohenden Insolvenz", sagte er. Viele Brauereien benötigen dringend Hilfe. Keine andere Branche sei so eng mit dem Gastgewerbe verbunden wie die 1.500 Brauereien. Der seit November andauernde Lockdown habe den Fassbiermarkt über Nacht zu Grunde gerichtet. Die Abfüllanlagen stünden still, Mitarbeiter seien in Kurzarbeit oder freigestellt.