Erbe ausschlagen oder annehmen? Hilfe, ich habe geerbt: Das müssen plötzliche Erben beachten

Erben – das klingt nach künftiger Sorgenfreiheit. Die Realität aber sieht oft anders aus. Gerade, wer überraschend bedacht wurde, sollte mit dem Durchwühlen von Dokumenten nicht zu lange warten. Denn es gilt, eine wichtige Frist zu beachten.

Illustration Hand überreicht Haus.
Die plötzlich geerbte Immobilie behalten oder verkaufen? Nach deutschem Recht haben Erben sechs Wochen lang Zeit, ein Erbe auszuschlagen oder anzunehmen. - © tiquitaca - stock.adobe.com

Aus heiterem Himmel reich werden durch eine Erbschaft? Das ist definitiv nicht der Normalfall. Die meisten Erbschaften liegen eher im niedrigeren fünfstelligen Bereich. Bei so manchem Bedachten kommt kaum etwas oder sogar nur Schulden an.

Erben dürfen sich aber unabhängig von der Höhe des Nachlasses auf jeden Fall um einen großen Berg Papierkram kümmern. "Grundsätzlich gilt die sogenannte Fußstapfentheorie. Erben treten für alles die Nachfolge des Verstorbenen an. Das gilt für Vermögenswerte genauso wie Verbindlichkeiten und die meisten anderen Verpflichtungen", erklärt Carolin Vogel. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht bei der Münchner Kanzlei CHP. Das heißt zum Beispiel auch, dass von den Erben noch die letzte Steuererklärung eingereicht werden muss. Und auch daraus entstehende Steuerschulden bezahlt werden müssen. Gerade wer überraschend Erbe wird, sollte sich nicht nur deswegen schnell überlegen, ob er das wirklich sein will.

Niemand muss erben – wenn er sich beeilt

Denn sobald jemand von einer Erbschaft erfährt, hat derjenige nach deutschem Recht sechs Wochen lang Zeit, komplett darauf zu verzichten. Tut er in der Zeit gar nichts, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Eine Ausschlagung muss entweder persönlich beim zuständigen Amtsgericht erklärt oder mit einem vom Notar beglaubigten Dokument erwirkt werden. Wichtig zu wissen: Es gibt keine Rosinenpickerei, es gilt alles oder nichts. Das heißt, es ist nicht möglich, zum Beispiel ein Aktiendepot zu nehmen, aber auf das sanierungsbedürftige und verschuldete Haus zu verzichten.

Deswegen ist es wichtig, sich möglichst bald durch sämtliche Dokumente des Erblassers zu kämpfen und auch mit Banken und Versicherungen den aktuellen Stand zu klären. Denn die Frist zur Ausschlagung kann grundsätzlich nicht verlängert werden. "Im Einzelfall ist es oft gar nicht so leicht, Auskunft zu bekommen, denn viele Banken geben zum Beispiel ohne einen vom Nachlassgericht erteilten Erbschein keine Informationen heraus", weiß CHP-Expertin Carolin Vogel.

Wird der jedoch beantragt, kann das als Annahme des Erbes gewertet werden. Wenn es sowas denn gibt, kann alternativ ein notarielles Testament vorgelegt werden, dass einen als Erben ausweist. Bei privat verfassten handschriftlichen Testamenten kann das auch funktionieren, wenn nachgewiesen werden kann, dass dazu bei Gericht bereits ein Verfahren eröffnet wurde. "Noch besser wäre es aber, wenn der Erblasser seinen künftigen Erben bereits zu Lebzeiten über die Erbmasse informiert", rät die Fachanwältin. Auch wenn es nicht der Regelfall ist, so mancher kann sich doch im Erbfall über einen erheblichen Vermögenszuwachs freuen, aber auch hier gilt es nicht zu lange abzuwarten.

Wichtige 5 Schritte als plötzlicher Erbe:

  1. Wer von einer Erbschaft erfährt, sollte nicht abwarten, sondern sich sofort einen Überblick über die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten verschaffen. Um Auskunft von Banken und Co. zu bekommen, braucht es in der Regel ein beglaubigtes Testament oder ein gerichtliches Eröffnungsprotokoll der Erbschaft. Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, möglichst gleich am Anfang Rat von Fachleuten wie Anwälten und Steuerberatern einzuholen, die mit solchen Themen vertraut sind.
  2. Sie sind sich nach sechs Wochen nicht sicher, ob es besser ist, ganz auf das Erbe zu verzichten? Dann können Sie eine Nachlassverwaltung beantragen. Hier bezahlt ein vom Nachlassgericht bestellter Verwalter zunächst aus der Erbmasse die Schulden. Zusätzlich werden die Kosten der Nachlassverwaltung vom Erbe abgezogen. Der große Vorteil: Reicht das Geld nicht aus, haftet der Erbe nicht mit seinem Privatvermögen.
  3. Es wird Ihnen erst nach ein paar Monaten klar, dass Ihr Erbe vielleicht doch keine "goldene Gans", sondern ein "Fass ohne Boden" ist? Gut zu wissen: Die Nachlassverwaltung kann bis zu zwei Jahre nach Anfall der Erbschaft beantragt werden.
  4. Sie haben alles verpasst? Dann gibt es noch ein letztes Mittel, das Nachlassinsolvenzverfahren. Auch hier wird die Haftung für die Schulden des Erblassers auf den vorhandenen Nachlass beschränkt. Diese "Insolvenz" hat keine Auswirkung auf die Kreditwürdigkeit des Erben. Sie kostet aber Gebühren und der Nachweis, dass das Erbe überschuldet ist und kann arbeitsaufwendig sein.
  5. Es gibt doch ein positives Ergebnis für Ihre Erbschaft und es handelt sich dabei um mehrstellige Beträge? Dann sollten Sie sich einen Überblick über Ihre Vermögens- und Lebenssituation verschaffen. Denn wer größere Summen frühzeitig klug positioniert, kann erheblich mehr zum Beispiel im Alter für den Ruhestand aufbauen oder mit der Übertragung auf Kindern Steuern sparen, wenn das Geerbte rechtzeitig weitergegeben wird.

Für Vermögensaufbau langfristig denken

"Vermögen muss bewirtschaftet werden, so wie der Bauer seinen Acker bewirtschaftet, um Erträge zu erzielen", sagt Andreas Glogger, Geschäftsführer und Inhaber bei der Glogger & Partner Vermögensverwaltung GmbH mit Standorten in Krumbach und Stuttgart. Wer Werte erhalten will, sollte nach Abzug von Kapitalertragssteuer und Inflation eine reale Rendite erwirtschaften. Dazu braucht es eine gute Strategie, um Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren. Um die individuell passend nach einer Erbschaft entwickeln zu können, muss jedoch erstmal wirklich alles auf den Tisch. Zu einer klaren Vermögensübersicht gehören die bisher erworbenen Rentenansprüche genauso wie bestehende Versicherungen, Zahlungsverpflichtungen oder die Familienplanung vom Kinderwunsch bis zur eigenen Erbschaftsoptimierung. Danach lässt sich entscheiden "was soll mit welchem Vermögensgegenstand erzielt werden und welche Renditeerwartung hat jede einzelne Anlage", erklärt Vermögensverwalter Andreas Glogger.

Dazu gehört dann auch die Frage, was zum Beispiel mit einer geerbten Immobilie nach einer Kosten-Nutzen-Analyse passieren soll. Besser behalten, verkaufen oder eventuell gleich per Nießbrauch an die eigenen Nachfolger weitergeben und sich so aber eventuelle Erträge vorbehalten? Solche Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten und es kann sich unter dem Strich lohnen, hier eher heute als morgen fachlich fundierten Rat einzuholen. Denn grundsätzlich gilt in Erbfragen das Prinzip: Je früher man sich Gedanken macht, desto besser – egal ob ge- oder vererbt wird.