Die Sonderregelungen für die Kurzarbeit sollen bis mindestens Ende September gelten. Davon können auch Handwerksbetriebe profitieren, die aufgrund der Lieferengpässe bei Baumaterial Kurzarbeit anmelden müssen.

Die Bundesregierung will die in der Corona-Krise geltenden Sonderregelung für Kurzarbeit mindestens bis Ende September ausdehnen. "Wir verlängern die derzeitigen Regeln der Kurzarbeitergeldverordnung zunächst bis Ende September", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) jüngst in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Er habe sich mit der CDU darauf einigen können. "Wenn es notwendig ist, werden wir darüber hinaus auch weiter verlängern", fügte er hinzu. Dies gebe den Unternehmen in einer schwierigen Phase Planungssicherheit und Perspektive. Ein entsprechender Referentenentwurf soll aller Voraussicht nach am 2. Juni im Kabinett verabschiedet werden, hieß es im Bundesarbeitsministerium. Der Beschluss könne dann zeitnah im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Bisher gilt die Regelung bis Ende Juni.
Ab Ende September wird es wieder teurer
Damit sollen Unternehmen in Kurzarbeit bis Ende September die volle Höhe der Sozialversicherungsbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet bekommen. Darüber hinaus reicht es für die Anmeldung zur Kurzarbeit, wenn nur zehn Prozent der Beschäftigten von Kurzarbeit betroffen sind. Unter normalen Umständen liegt der Wert bei einem Drittel der Belegschaft. Ab Oktober wird dann nur noch die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge für Kurzarbeit übernommen. Nutzt ein Unternehmen die Zeit für die Weiterqualifizierung der Mitarbeiter, werden auch weiter die vollen Sozialversicherungsbeiträge übernommen.
Kurzarbeit kostet Milliarden
Die Verlängerung der Kurzarbeit wird nach den Worten Heils rund 2,6 Milliarden Euro zusätzlich kosten. "Insgesamt werden wir die Bundesagentur zum Jahreswechsel voraussichtlich um rund 19,6 Milliarden Euro entschulden", sagte der Bundesarbeitsminister. Im Jahr 2020 seien von der Bundesagentur für Arbeit für konjunkturelles Kurzarbeitergeld rund 22,1 Milliarden Euro ausgeben worden, teilte das Ministerium weiter mit. Davon entfielen rund 9,5 Milliarden Euro auf die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Elektrohandwerk fordert Verlängerung der Sonderregelung bis mindestens Ende des Jahres
Zuvor hatte auch schon das Handwerk auf eine Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Kurzarbeit gepocht. "Den Unternehmen droht paradoxerweise trotz voller Auftragsbücher und anziehender Nachfrage Unheil", sagte der Präsident des Zentralverbands der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), Lothar Hellmann. Viele liefen Gefahr, wegen Lieferengpässen bei Materialien wie Kunststoff und Preissteigerungen wie Kupfer Kurzarbeit anmelden zu müssen und ihre wirtschaftliche Stabilität zu verlieren.
In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Altmaier wie an die ganze Bundesregierung forderte er deshalb unter anderem eine Verlängerung der bestehenden Kurzarbeiterregelung bis mindestens Ende 2021 als Hilfe für Betriebe, die "trotz voller Auftragsbücher Kurzarbeit anmelden müssen".