Von vielen gefürchtet, von manchem unterschätzt: Besonders Beschäftigte im Gerüstbau, der Glas- und Fassadenreinigung sowie im Dachdeckerhandwerk laufen Gefahr, im Laufe ihres Arbeitslebens an weißem Hautkrebs zu erkranken. Immerhin: Die gemeldeten Fälle sind rückläufig. Wie Arbeitgeber sich und ihre Arbeitnehmer schützen können – und wie die Berufsgenossenschaft unterstützt.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat zu Beginn der heißen Jahreszeit auf die Wichtigkeit von Sonnenschutz bei der Arbeit im Freien aufmerksam, legt aber gleichzeitig ermutigende Zahlen vor.
So teilt die BG Bau mit, dass im vergangenen Jahr weniger Fälle von weißem Hautkrebs gemeldet wurden als noch im Vorjahr. Seit 2015 wird der weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt – und gehört seither zu den häufigsten angezeigten Berufskrankheiten in der Bauwirtschaft. Nun sind die Zahlen das zweite Jahr in Folge zurückgegangen. Auch im Verhältnis zu den Verdachtsanzeigen insgesamt sei ein Rückgang zu vermelden. Lag der Anteil im Jahr 2020 noch bei 17,5 Prozent, betrug er 2021 nur noch 15,7 Prozent.
Dies sei jedoch kein Grund zur Entwarnung, so die Berufsgenossenschaft. Noch immer entfallen im Baubereich rund 16 Prozent aller Verdachtsanzeigen auf dieses Krankheitsbild. Allein im Jahr 2021 gab es hierzu rund 2.600 neue Verdachtsanzeigen.
Aufklärung
Hautärzte haben den Monat Mai in diesem Jahr zum "Hautkrebs-Monat" ausgerufen, um die Alltagsrelevanz von Sonnenschutz zu betonen.
Einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag der AOK zufolge hat jeder zweite Erwachsene in Deutschland Angst davor, einmal an Hautkrebs zu erkranken. Dennoch gab ein Drittel der Befragten an, komplett auf Sonnenschutzmittel zu verzichten.
Deshalb und wegen der zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels sei es wichtig weiter zu sensibilisieren, so Michael Kirsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BG Bau. "Die Krankheit bleibt einer der Schwerpunkte unserer Präventionsarbeit. Denn am Bau arbeiten die Beschäftigten überwiegend im Freien und sind der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt. Und die kann langfristig zu Hautkrebs führen", so Kirsch weiter.
Schutzmaßnahmen
Um dem weißen Hautkrebs vorzubeugen, brauche es einen effektiven Schutz vor der schädlichen UV-Strahlung der Sonne, sagt Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau. "Und der kann schon mit einfachen Mitteln erreicht werden. Eine frühzeitige Planung hilft, die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Arbeitsalltag umzusetzen."
Grundsätzlich gelte im Arbeitsschutz das "STOP-Prinzip". Es gibt die Rangfolge möglicher Schutzmaßnahmen vor: Konkret hieße das, Substitution vor technischen, vor organisatorischen, vor persönlichen Schutzmaßnahmen.
Substitution meint, dass Arbeiten möglichst ohne direkte Sonneneinstrahlung stattfinden sollen. Manchmal geht es aber nun einmal nicht anders. In diesem Fall müssen Arbeitgeber technische UV-Schutzmaßnahmen ergreifen. Zu diesen gehören beispielsweise Überdachungen, Wetterschutzzelte oder Sonnensegel, die für schattige Arbeitsplätze im Freien sorgen.
Wo technische Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, braucht es ergänzend organisatorische Schutzmaßnahmen: So sollten Arbeiten in die frühen Morgen- und Vormittagsstunden oder in die späten Nachmittagsstunden nach 16 Uhr verlegt werden. Also in Zeiten, in denen die UV-Belastung geringer ist. Auch das Rotationsprinzip kann helfen, die UV-Belastung zu reduzieren: Beschäftigte wechseln sich zwischen Tätigkeiten mit und ohne UV-Belastung ab oder verteilen die Arbeit auf mehrere Beschäftigte. Erst dann sollen persönliche Schutzmaßnahmen wie Sonnencreme oder Mützen zum Schutz vor UV-Strahlung zum Einsatz kommen.
Unterstützung und Vorsorge
Die BG Bau unterstützt diverse Anschaffungen zum UV-Schutz im Freien, zudem können Beschäftigte bei ihrem Arbeitsmedizinischen Dienst neben Beratungsgesprächen zum Thema Hautkrebs auf Wunsch auch ihre Haut auf erste Anzeichen von Hautkrebs untersuchen lassen.
Vorsorge bleibt neben Schutzmaßnahmen der beste Schutz vor Hautkrebs. Dennoch hat etwas mehr als jeder Vierte ab 35 Jahren (28 Prozent) das Angebot von Hautkrebs-Screenings bislang nicht in Anspruch genommen. Dabei sei Hautkrebs früh erkannt auch in den meisten Fällen immer noch gut heilbar, erklärt AOK-Vorstandsvorsitzende Carola Reimann. Wer die Haut alle zwei Jahre untersuchen lässt, könne das Risiko einer schweren oder gar tödlichen Erkrankung deutlich verringern. rk/fre