Autos sollen sicherer werden. Bei der Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge kontrollieren die Prüfer künftig ABS und Auslöser für Airbags direkt über eine Schnittstelle. Der Bundesrat hat die Reform der periodischen Hauptuntersuchung für Kraftfahrzeuge beschlossen.
Nicht wundern, wenn ihr Prüfer beim TÜV künftig zuerst eine kleine Spritztour mit ihrem Pkw macht. Er wird auf einer kurzen Strecke auf mindestens 8 km/h beschleunigen. Erst dann sind alle elektronischen Systeme im Kraftfahrzeug betriebsbereit. Und um diese Systeme geht es zukünftig auch bei der TÜV-Prüfung.
Alle sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme, wie zum Beispiel das Antiblockiersystem (ABS) oder Auslöser für Airbags, sollen die Prüfer über eine Schnittstelle kontrollieren. "Für die Verkehrssicherheit, die ihren hohen Standard wesentlich elektronischen Assistenzsystemen verdankt, ist dies unverzichtbar", begrüßt Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Interessenvertretung aller Technischen Überwachungs-Vereine (VdTÜV) die Änderung. Die Prüforganisationen haben bereits Hauptuntersuchung-Adapter erfolgreich entwickelt und getestet. Die Neuerung kommt schrittweise für alle Fahrzeuge, die seit dem 1.7.2012 zugelassen sind.
Wer zu spät kommt, zahlt drauf
Kommt ein Auto mehr als zwei Monate zu spät zum Prüftermin, ist die neue Plakette künftig 24 Monate gültig. Die so genannte Rückdatierung wird abgeschafft. Aber Vorsicht: "Eine Überziehung über zwei Monate stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach wie vor mit einem Bußgeld belegt wird", sagt Brüggemann. Für Verspätete wird es sogar noch teurer: Die verspätete Hauptuntersuchung kostet nun 20 Prozent mehr.
Die Bundesländer setzten die Neuerung unterschiedlich schnell um. Seit dem 1. April wird beim Überziehen des Termins für die Hauptuntersuchung in Baden-Württemberg nicht mehr auf das eigentliche Fälligkeitsdatum rückdatiert. Die neue Plakette gilt ab dem Tag der Hauptuntersuchung für volle zwei Jahre. In Bayern wird dagegen bis zum endgültigen Inkrafttreten der Novelle weiter rückdatiert. Die Rückdatierung wird in Bayern voraussichtlich am 1. Juli wegfallen.
Der systematische Prüfkatalog wird durch den Beschluss vereinheitlicht. Klarere Mängelbeschreibungen und eine gestraffte Zuordnung zu den einzelnen Mängelklassen machen den Katalog der Hauptuntersuchung eindeutiger. Dies bedeutet mehr Transparenz, da die Notwendigkeit von Reparaturen klarer definiert ist. Damit solle auch eine bundeseinheitliche Bewertung gesichert werden. dhz
