BSG-Präsident fordert Nachbesserungen des Gesetzgebers "Hartz IV"-Klagewelle steigt weiter an

Fünf Jahre nach Inkrafttreten der "Hartz IV"-Regelung steigt die Zahl der Klagen dagegen weiter an. Bei den Sozialgerichten der ersten Instanz seien im vergangenen Jahr 193 981 neue Verfahren eingegangen, teilte das Bundessozialgericht (BSG) mit.

"Hartz IV"-Klagewelle steigt weiter an

Ein Jahr zuvor hatte die Zahl der Neueingänge um 19.363 niedriger gelegen. "Der Trend hat sich auf hohem Niveau weiter verstärkt", erklärte BSG-Sprecher Thomas Voelzke.

Um die anfallende Arbeit zu bewältigen, ist die Zahl der Richter an den Sozialgerichten verstärkt worden. Laut BSG stieg die Zahl der Stellen an den Gerichten der ersten Instanz von 837 Ende 2004 auf rund 1.284 Ende 2009. Den Zuwachs an Arbeit gleiche das aber "bei weitem nicht aus", sagte Voelzke.

Auch in der zweiten Instanz, bei den Landessozialgerichten, stieg die Zahl der "Hartz IV"-Verfahren 2009 an. Nach Angaben des BSG gab es dort 8.513 Neueingänge – gegenüber 7.931 ein Jahr zuvor. Im BSG selbst gingen 277 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden zum Sozialgesetzbuch II ein. Das waren 45 mehr als 2008.

BSG-Präsident Peter Masuch forderte Nachbesserungen am Gesetz. Der Gesetzgeber solle die Erfahrungen in der Verwaltungspraxis und die Gerichtsentscheidungen auswerten: "Vor allem unsere Urteile können dabei eine Fundgrube dafür sein, wo der Gesetzgeber nacharbeiten könnte."

Masuch warnte zugleich vor einer zusätzlichen Belastung der Gerichte. Mit Blick auf die aktuelle Diskussion um "Hartz IV" sagte der BSG-Präsident voraus, dass "eine verschärfte Arbeitspflicht für SGB II-Berechtigte" ohne hinreichend sinnvolle und zumutbare Arbeitsangebote zu Abwehrreaktionen der Betroffenen führen würde. Es sei "nicht erkennbar, dass eine entsprechende Infrastruktur derzeit zur Verfügung steht", betonte er. Auch gebe es rechtliche Bedenken. Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) hatte eine verschärfte Arbeitspflicht gefordert.

Zur geplanten Verbesserung der Zuverdienstmöglichkieten von "Hartz IV"-Empfängern sagte Masuch, damit könnte die Zahl der Leistungsbezieher drastisch steigen, da die Zahl der sogenannten Aufstocker steigen würde. Als "Aufstocker" werden Menschen bezeichnet, deren Einkommen so gering ist, dass sie zusätzlich "Hartz IV" beziehen dürfen. Eine wachsenden Zahl von Klagen erwartet das BSG auch, wenn nach der Neuordnung der Jobcenter Kommunen und Bundesagentur für Arbeit wieder getrennt für die "Hartz IV"-Verwaltung zuständig würden.

Das häufigste Thema der derzeit beim BSG anhängigen Revisionen zu "Hartz IV" sei die Berechnung des Leistungsbedarfs, erklärte Voelzke. Vor allem gehe es dabei um die Kosten von Unterkunft und Heizung. In 2010 wird Deutschlands oberstes Sozialgericht unter anderem zu entscheiden haben, ob auch ein Wohnmobil als Unterkunft im Sinne des Sozialgesetzbuchs gelten kann.

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung steht in diesem Jahr eine Entscheidung an, ob Kurzarbeitergeld auch an Arbeitnehmer gezahlt werden kann, die tatsächlich überhaupt keine Arbeit leisten sollen. Im Bereich der Krankenversicherung entscheidet das BSG, wann Zuzahlungen vom Sozialhilfeträger übernommen werden müssen.

Katja Schmidt/ddp