Deutschlands Luft soll sauberer werden. Die Bunderegierung arbeitet deshalb an einer Neufassung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). Sie möchte die Vorgaben für Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe aus technischen Anlagen verschärfen. Das hat Folgen fürs Handwerk.
Jana Tashina Wörrle

Wenn Handwerker technische Anlagen einsetzen, die viele Abgase ausstoßen, ordentlich Lärm machen oder irgendeine andere Form von Emission freisetzen, die über festgelegten Grenzwerten liegt, müssen sie sich das behördlich genehmigen lassen. Geregelt sind die Vorgaben in der " Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)". Diese Verwaltungsvorschrift dient der Konkretisierung des Bundes-Immissionsschutzgesetz und wird gerade überarbeitet.
Das derzeitige Ergebnis dieser Überarbeitung stößt allerdings im Handwerk auf wenig Begeisterung. Ganz im Gegenteil: Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat sogar gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden eine Art Protestschrift herausgegeben mit einer langen Liste an Änderungsvorschlägen.
TA Luft: Verschärfte Anforderungen an Unternehmen
Ziel der aktualisierten Verwaltungsvorschrift ist es, Bürger vor unvertretbar hohen Schadstoffbelastungen aus Anlagen – sowohl von Baustellen, aus der Industrie und der Landwirtschaft – zu schützen. Die TA Luft legt Emissionswerte für alle relevanten Luftschadstoffe aus Anlagen fest. Zudem schreibt sie vor, dass auch alte Anlagen an den neusten Stand der Technik herangeführt werden müssen. Grundsätzlich definiert sie den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, die von den Anlagen ausgehen (Immissionen) und welche Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen ( Emissionen) getroffen werden muss.
Anforderungen an Unternehmen, die die Anlagen oder auch Maschinen einsetzen, die für mehr als zwölf Monate an ein und dem selben Ort betrieben werden, sollen nun verschärft werden.
Emissionen und Immissionen
Eine Emission beschreibt jegliche Abgabe von Stoffen aus einer Quelle in die Umgebung. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Emissionen so definiert, dass damit alle von einer Anlage ausgehenden Luftverunreinigungen aber auch Geräusche oder Gerüche gemeint sind. Eine Emission ist also der Störfaktor selbst, der auf die Umwelt einwirkt.
Immissionen sind dagegen die Folgen der Emissionen. Sie beinhalten die Einwirkung von Emissionen auf die Umwelt – bezogen auf die Luftreinhaltung: das Einwirken von Luftverunreinigungen auf Pflanzen, Tiere, Menschen und die Atmosphäre.
Quelle: BMUB
Und genau dagegen wehren sich der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Deutsche Bauernverband (DBV). So würden die neuen Regelungsvorschläge massiv in die jahrelange Praxis bewährter Instrumente des deutschen Genehmigungsrechts eingreifen, heißt es in der gemeinsamen Mitteilung der Verbände. Die Genehmigungsverfahren zum Einsatz der Anlagen würden nach den Plänen des BMUB aufwendiger , da eine Vielzahl neuer komplexer Prüfanforderungen geplant seien. Damit würden auch die Kosten für die Betriebe steigen. "Investitionen – insbesondere auch vieler mittelständischer Betriebe – würden so verhindert", heißt es.
Damit dürften viele alte Anlagen nicht mehr zum Einsatz kommen – wiederum ein Kostenfaktor, den die Wirtschaft kritisiert. "Es besteht die Gefahr für Betriebe, die neuen Anforderungen finanziell nicht erfüllen zu können. Dann müssten sie in der Folge schließen", beschreibt ein Sprecher des ZDH den Worst Case der möglichen Folgen.
TA Luft: Diese Handwerksbranchen sind von Neuregelungen betroffen
Das Umweltbundesamt sieht die Gefahr für ein solches Szenario dagegen als verschwindend gering an – zumindest fürs Handwerk und die Vielzahl der kleinen Betriebe dieses Wirtschaftszweigs. "Die TA Luft gilt nur für die genehmigungspflichtigen, sehr großen Anlagen. Damit fallen die meisten Handwerksbetriebe nicht unter diese Regelung", sagt Rainer Remus vom Umweltbundesamt.
Zwar ist die TA Luft Grundlage für mehr als 50.000 Anlagen, die in Deutschland betrieben werden, zum Handwerk direkt kann jedoch auch der ZDH keine Zahlen nennen. Als Beispiele nennt er jedoch Fleischereien mit Räucherkammern, Druckereien, die Anlagen zur Farbherstellung einsetzen, Baufirmen, die mit Recyclingbaustoffen arbeiten, oder Anlagen zum Brechen von Gestein oder Mischen von Asphalt betreiben. Diese Firmen werden von den Neuregelungen direkt betroffen sein.
Beispielfälle aus dem Handwerk: Das verändert eine neue TA Luft
Bei den Druckern soll die Wirkungsstärke bestimmter Stoffe bei deren Klassifizierung keine Rolle mehr spielen. Karzinogene Stoffe wie Toluol, welche bei der Verarbeitung von Farben eingesetzt werden, würden einer anderen Gefahrenklasse zugeordnet werden, ohne dass sich die Eigenschaften der Stoffe selbst geändert hätten. In der Konsequenz müssten Druckereien neue Maschinen zur Verarbeitung von Farben anschaffen, was zahlreiche Betriebe finanziell überlasten würde.
Für die Fleischer gingen mit der Novelle der TA Luft gesteigerte Anforderungen an Schlacht- sowie an Räucheranlagen einher. Beispielsweise sieht die Novelle der TA Luft komplexe Lüftungen für solche Anlagen vor. Auch kleine Räucheranlagen sollen jährlich gewartet werden. Diese Erfordernisse könnten die Wirtschaftlichkeit von Fleischereien beeinträchtigen.
Für Baufirmen würden die aufgrund der Novelle erforderlichen Anforderungen an Gesamtstaub- und Quarzfeinstaubmessungen erhöhte Messaufwendungen nach sich ziehen und Recyclingbaustoffe verteuern. Die Vermarktbarkeit der Recyclingbaustoffe würde in der Folge beeinträchtigt.
Quelle: ZDH
Einen wichtigen Anstoß dafür, dass die TA Luft überhaupt überarbeitet wird, haben jedoch nicht die im Handwerk eingesetzten Anlagen gegeben, sondern die Landwirtschaft und der hohen Ausstoß von Ammoniak. Die EU-Vorgaben für eine Reduzierung der Emissionen sind es demnach auch, die Deutschland mit der aktualisierten Verordnungsvorschrift anstrebt einzuhalten – und noch einiges mehr.
Aus Sicht von ZDH, BDI und DBV gehen die Pläne des BMUB weit über die europäischen Vorgaben hinaus – zum Schaden des Wirtschaftsstandorts Deutschland. So fordern die Verbände eine Kosten-Nutzen-Analyse, die vor der Verabschiedung von neuen Vorschriften vorliegen müsse. Auch das Argument des Umweltschutzes lassen sie nicht gelten: So würde die neue TA Luft sogar den Anstrengungen der Betriebe für den Ressourcen- und Klimaschutz entgegenstehen.
TA Luft: "Recycling steht gegen Energieeffizienz"
Laut BDI soll beispielsweise auf der einen Seite eine Auswahl geeigneter Einsatzstoffe erfolgen, die einen niedrigen Energieverbrauch oder eine bessere Energieeffizienz ermöglichen, auf der anderen Seite ist eine Auswahl geeigneter Einsatzstoffe notwendig, die einen niedrigen Materialverbrauch oder eine hochwertige Nutzung von Nebenprodukten, Rückständen oder Abfällen ermöglichen. "Beide Maßnahmen sind nicht erfüllbar, es steht Recycling gegen Energieeffizienz", heißt es in einer Stellungnahme des Industrieverbands, der noch einige weitere Beispiele auflistet.
Eine Auflistung allerdings mit Änderungsvorschlägen an die Politik haben auch die drei Wirtschaftsverbände mit ihrem Schreiben veröffentlicht. Die zentrale Forderung darin: der bürokratische Aufwand, der den Firmen angeblich droht, wenn die geänderte TA Luft in Kraft tritt, muss überschaubar bleiben. In der aktuellen Version seien höhere Anforderungen an die Genehmigungen der Anlagen enthalten, neue Prüfverfahren und auch eine aufwendige Dokumentation.
Diese Luftschadstoffe sollen weniger werden
Die Bundesregierung hat gemäß dem 6. Umweltaktionsprogramm der EU Ziele definiert, um langfristig eine Luftqualität zu erreichen, von der keine inakzeptablen Auswirkungen bzw. Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Bis zum Jahr 2020 sollen folgende Emissionen im Vergleich zum Jahr 2000 europaweit sinken:
- Schwefeldioxid um 82 Prozent,
- Stickstoffoxide um 60 Prozent,
- flüchtige organische Verbindungen um 51 Prozent,
- Ammoniak um 27 Prozent und
- Feinstaub um 59 Prozent.
Quelle: BMUB
Rainer Remus verteidigt dagegen die Schritte, die das BMUB mit der neuen TA Luft gehen will. Denn diese schaffe endlich bundeseinheitliche, verbindliche Anforderungen für genehmigungsbedürftige Anlagen. "Die erste TA Luft stammt von 1964. Die letzte Novellierung erfolgte 2002. Hauptantrieb für die jetzige Überarbeitung ist die Umsetzung europäischer Anforderungen", erklärt er bezüglich der Notwendigkeit der Überarbeitung. Auch weitere Kritikpunkte der Wirtschaft mildert er ab. So sei die Diskussion um mögliche Bagatellgrenzen noch nicht abgeschlossen und beispielsweise die Anwendung der Geruchsimmissionsrichtline bereits in fast allen Bundesländern verpflichtend.
Der Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) für die Novelle TA Luft steht kurz vor der Ressortabstimmung der Bundesregierung. Die Novelle soll eigentlich noch vor der Bundestagswahl im Herbst 2017 beschlossen sein. Doch bislang stehen eine nötige Einigung von BMUB und Bundeslandwirtschaftsministerium und ein gemeinsamer Kabinettsbeschluss noch aus. Außerdem muss der Bundesrat zustimmen.
Die Stellungnahme der Wirtschaftsverbände kann hier nachgelesen werden.>>>
Folgen Sie der Autorin auf Twitter
Folgen Sie Jana Tashina Wörrle auf Twitter @JanaTashina