Handwerksbetriebe, insbesondere im Baubereich, sollen ihre Zahlungsansprüche gegenüber ihren Kunden künftig leichter als bisher durchsetzen können. Der Bundesrat billigte dazu einen Gesetzesbeschluss des Bundestages.
Handwerksbetriebe können Zahlungsansprüche leichter durchsetzen
Für die Betriebe sollen demnach die kaufrechtlichen Regelungen zum Eigentumsvorbehalt künftig in veränderter Form gelten, damit der Handwerker bei Zahlungsunfähigkeit oder -unwilligkeit des Bestellers sein Eigentum an eingebauten Produkten sichern kann. Unternehmer sollen für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung in der Höhe des damit verbundenden Wertzuwachses eine Abschlagszahlung vom Besteller verlangen können.
Die Neuregelung geht auf eine Initiative der Länderkammer zurück. Sie hatte den Vorstoß damit begründet, dass viele Insolvenzen von Werkunternehmen vor allem in der Baubranche auf Forderungsausfälle in Millionenhöhe zurückzuführen seien.
ddp