Leitartikel Handwerkerbonus im Visier

Die Kritik des Bundesrechnungshofs überzeugt nicht.

Lothar Semper

Handwerkerbonus im Visier

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat die wichtige Aufgabe, die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes zu prüfen. Sein Prüfungsgegenstand umfasst immerhin über 540 Milliarden Euro an öffentlichen Ausgaben und Einnahmen. Mit seinen Jahresberichten und Veröffentlichungen macht sich der BRH bei den politisch Verantwortlichen nicht nur Freunde. Seine Schlussfolgerungen dienen oft als Munition für politische Auseinandersetzungen. Vor einigen Monaten erwies sich der BRH mit seiner Kritik an den Ein-Euro-Jobs auch als Verbündeter des Handwerks. Aktuell allerdings hat er einen Bericht veröffentlicht, in dem er sich vehement gegen den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen ausspricht. Seine Empfehlung lautet, die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen komplett abzuschaffen. Wie ernst sind die Argumente des BRH zu nehmen?

Gibt es Mitnahmeeffekte?

Sein Bericht thematisiert vor allem die Gefahr von Mitnahmeeffekten und Defiziten in der Steuervollzugspraxis. Als die Begünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eingeführt wurden, verfolgte der Gesetzgeber damit zwei wichtige Absichten. Zum einen sollte damit die Schwarzarbeit eingedämmt werden. Zum anderen wollte man die privaten Haushalte in ihrer Rolle als Arbeitgeber und Auftraggeber stärken. Der anerkannte Experte in Sachen Schwarzarbeit, der Linzer Professor Friedrich Schneider, stellte fest, dass die Schwarzarbeit in Deutschland im Jahre 2010 auf den niedrigsten Stand seit 1995 gesunken ist. Als Gründe für diesen Rückgang nennt er neben der wirtschaftlichen Belebung ausdrücklich auch die steuerliche Absetzbarkeit in Form des Handwerkerbonus. Die Zusammenhänge liegen ja eigentlich klar auf der Hand: Der Handwerkerbonus hat eindeutig dazu geführt, dass manche Arbeit, die ehedem schwarz erledigt wurde, nunmehr legal vergeben wird. Davon profitieren aber nicht nur Auftraggeber und Auftragnehmer, sondern auch der Staat. Eher hat er deutliche Mitnahmeeffekte über höhere Einnahmen bei Steuern und Sozialabgaben. Nach seriösen Berechnungen darf man davon ausgehen, dass sich der Handwerkerbonus zu einem großen Teil selbst finanziert. Der BRH hält dem entgegen, dass der Handwerkerbonus gerade mal die Belastung mit Mehrwertsteuer bei legaler Arbeit ausgleicht, und sieht deshalb noch keinen Anreiz zu legalem Leistungsbezug. Wenn man dieser Argumentation folgt, dann müsste die Schlussfolgerung eigentlich lauten, bei arbeitsintensiven Dienstleistungen noch den Mehrwertsteuersatz zu ermäßigen.

Mängel bei Steuerverwaltung

Der zweite Einwand des BRH, dass die Finanzämter den Steuerbonus in 80 bis 90 Prozent der Fälle ohne jegliche Prüfung gewährten, spricht überhaupt nicht gegen dieses Instrument, sondern eher gegen die Finanzverwaltung. Die Kritik des Rechnungshofs sollte allerdings Anlass sein, einmal darüber nachzudenken, wie das deutsche Steuersystem insgesamt vereinfacht werden kann. Aber da klaffen Wunsch und Wirklichkeit noch weit auseinander. Es bleibt daher abzuwarten, wie erfolgreich das Maßnahmenpaket zur Steuervereinfachung sein wird, das Unternehmen Einsparungen in Höhe von rund vier Milliarden Euro pro Jahr bringen soll.

Zurück zum Handwerkerbonus: Es gibt keinen vernünftigen Grund, auf dieses Förderinstrument zu verzichten. Im Gegenteil: Er muss wichtiger Bestandteil einer Strategie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und zur Erreichung klimapolitischer Ziele bleiben. Dazu kann es sogar sinnvoll sein, weitere Handwerksbranchen in diese Steuervergünstigung einzubeziehen.