Die schwarz-gelbe Regierungskoalition will trotz der Kritik des Bundesrechnungshofes den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nicht antasten. "Auch wenn wir die Hinweise des Bundesrechnungshofes ernst nehmen müssen, sage ich ganz klar: Eine Veränderung bei der Handwerkerpauschale steht derzeit nicht zur Debatte", sagte der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, der Deutschen Handwerks Zeitung.
Karin Birk
Handwerkerbonus bleibt bestehen
Volker Wissing von der FDP sieht ebenfalls keinen Handlungsbedarf: „Das Handwerk leidet nach wie vor unter einer hohen Steuer- und Abgabenlast. Eine Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit wäre nur denkbar, wenn das Handwerk an anderer Stelle spürbar entlastet wird“, äußerte er gegenüber der DHZ . „Wer in der jetzigen Situation eine Abschaffung fordert, schafft damit ein Konjunkturprogramm für Schwarzarbeit.“ Diese befinde sich auf dem niedrigs ten Stand seit 15 Jahren. „Daran hat auch die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen einen maßgeblichen Anteil.“
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), mahnt ebenfalls: "Der Handwerkerbonus ist ein zentrales Instrument der Bekämpfung der Schwarzarbeit." Auch die Präsidenten der Bayerischen und Baden-Württembergischen Handwerkstage, Heinrich Traublinger und Oskar Vogel, stuften die Kritik des Rechnungshofes als nicht nachvollziehbar ein. Beide verwiesen darauf, dass der Bonus handwerkliche Leistungen aus der Schwarzarbeit hole und so auch für zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge sorge. „Der Selbstfinanzierungsanteil des Handwerkerbonus beläuft sich nach unseren Berechnungen auf rund 80 Prozent“, sagte ZDH-Steuerexperte Matthias Lefarth. Bund und Länder schätzen die Steuerausfälle auf jährlich rund zwei Milliarden Euro. Auf Handwerkerleistungen entfielen damit rund 1,6 Milliarden Euro, wie es im Bundesfinanzministerium heißt.
Rechnungshof hält Bonus für zu teuer
Der Bundesrechnungshof hatte gefordert, die "Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen" abzuschaffen. Als Grund nennt er stetig wachsende Kosten und zu große Mitnahmeeffekte. "Rund 70 Prozent der geprüften Fälle von Handwerkerleistungen betrafen Steuerermäßigungen für Leistungen von Schornsteinfegern, die der Steuerpflichtige nicht vermeiden kann, oder Arbeiten, die aus Gründen der Betriebssicherheit notwendig sind, wie das Warten von Heizungen und Aufzügen", heißt es im Bericht.
Wie die Prüfung weiter ergab, gewährten die Finanzämter in „80 bis 90 Prozent der Fälle die Steuerermäßigung ohne jegliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen“. Auch seien viele der eingesehenen Fälle fehlerhaft gewesen. So hätten die Finanzämter etwa auf Materialkosten oder auch für Neubaumaßnahmen Steuerermäßigungen gewährt. Daneben beanstandeten die Prüfer eine nicht erlaubte Doppelförderung von Steuerbonus einerseits und KfW-Fördermitteln für die energetische Gebäudesanierung andererseits.
Vorteile für Verbraucher
Die steuerliche Abzugsfähigkeit haushaltsnaher Dienstleistungen ist 2003 eingeführt und 2006 auf Handwerkerarbeiten ausgedehnt worden. Danach sollten Ausgaben für Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich berücksichtigt werden können. Das Handwerk sollte gezielt unterstützt und die Schwarzarbeit reduziert werden. Eingeführt wurde eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der aufgewendeten Arbeitskosten, höchstens jedoch 600 Euro. Im Rahmen der Konjunkturpakete wurde der Wert auf 1.200 Euro verdoppelt, verbunden mit der Auflage, die Maßnahme im Laufe von zwei Jahren zu prüfen.