Gerichtsurteil Handwerk: Unfall-Entschädigung auch für Schwarzarbeiter

Das Hessische Landessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass auch Schwarzarbeiter im Handwerk bei einem Unfall Anrecht auf eine Entschädigung haben.

"Versicherungsrechtlich nicht relevant, ob schwarz gearbeitet wird". - © Fotolia

Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts kamen zu dem Ergebnis, dass auch eine illegale Beschäftigung einen Unfallversicherungsschutz nicht ausschließt.

In konkretem Fall hatte ein Serbe auf einer Baustelle einen schweren Arbeitsunfall erlitten. Bei einem Stromschlag trug er schwerste Verbrennungen davon und Gliedmaßen mussten amputiert werden.

Der 20-jährige war mit Touristenvisum, aber ohne Arbeitserlaubnis nach Deutschland eingereist. Die Berufsgenossenschaft lehnte daher die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.

Die Darmstädter Richter gaben allerdings dem in Frankfurt am Main wohnenden Kläger Recht und verurteilten die Berufsgenossenschaft dazu, den Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Mann habe als abhängig Beschäftigter gearbeitet. Ihm sei ein Stundenlohn versprochen worden und unter anderem auch Werkzeug zur Verfügung gestellt worden.

Dass kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden ist, sei unerheblich. Versicherungsrechtlich sei es nicht relevant, ob der Kläger "schwarz" gearbeitet habe. Auch verbotenes Handeln schließe den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht aus.

dhz