Rundfunkgebührenreform Handwerk erreicht Verbesserungen

Die Rundfunkgebühren werden ab 2013 geändert. Die Ministerpräsidenten der Länder entschieden, dass die Gebühren pro Haushalt und nicht geräteabhängig bezahlt werden müssen. Das Handwerk erkennt trotzdem noch Mängel.

Handwerk erreicht Verbesserungen

Bislang zahlen die deutschen Radiohörer und Fernsehzuschauer ihre Rundfunkgebühren in Abhängigkeit davon, ob sie ein Gerät besitzen. Ab 2013 soll nach Beschluss der Länder-Ministerpräsidenten nun eine geräteunabhängige Haushaltsabgabe beschlossen werden. Das bedeutet, dass ab dem Jahr 2013 jeder Haushalt eine Gebühr entrichten muss, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte vorhanden sind. Der Vertrag muss allerdings noch von den Länderparlamenten ratifiziert werden.

Das Handwerk hatte die Reformabsichten im Hinblick auf deutliche Mehrbelastungen für die Betriebe scharf kritisiert. Den nun vorliegenden Beschluss beurteilt Handwerkspräsident Otto Kentzler differenziert: "Das Handwerk hat sich erfolgreich für substanzielle Verbesserungen bei der Beitragslast. Grundsätzlich begrüßen wir den Systemwechsel.“ Trotzdem weist Kentzler auf Mängel hin. Zwar seien gegenüber den ursprünglichen Planungen die von der Beschäftigtenzahl abhängige Beitragsstaffel verbessert und auch ein Fahrzeug je Betriebsstätte freigestellt worden. Doch müssen Unternehmen mit Filialen, einem großen Fuhrpark oder einer hohen Teilzeitbeschäftigungsquote zum teil deutlich mehr Rundfunkgebühr zahlen.

Zudem sei die neue Rundfunkfinanzierung für alle Betriebe mit zusätzlichem bürokratischen Aufwand verbunden. "Dies hätte vermieden werden können“, verlautet aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), wenn das vom ZDH sowie anderen Wirtschaftsverbänden vorgeschlagene unternehmensbezogene Beitragssystem mit einer mittelstandsgerechten Staffelung ohne Einbeziehung von Kraftfahrzeugen angenommen worden wäre.

Am Ende der Verhandlungen konnte das Handwerk aber doch noch einen kleinen Sieg landen. Die Auszubildenden sind aus der Beitragsbemessung herausgenommen worden. Außerdem haben die Ministerpräsidenten klargestellt, dass nur "ortsfeste“ Betriebsstätten beitragspflichtig sind. "Damit kann die ansonsten drohende Beitragspflicht zum Beispiel für Baustellencontainer und mobile Marktstände wohl vermieden werden“, urteilt Kentzler, der verspricht, dass die Handwerksorganisation weiter für Nachbesserungen des neuen Finanzierungsmodells einsetzen will.

pc