ZDH-Präsident Otto Kentzler erwartet sich durch das seit dem 1. April geltende "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" eine Entspannung der Fachkräftesituation im Handwerk.
Das Gesetz sei ein wichtiges Instrument zur besseren Arbeitsmarktintegration von Personen mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen und biete eine konkrete und leicht verständliche Aussage über die Inhalte der jeweils vorgelegten ausländischen Berufsqualifikationen, sagte Otto Kentzler. Der ZDH-Präsident rechnet damit, dass "sowohl Fachkräfte, die zukünftig nach Deutschland kommen, als auch diejenigen, die bereits in Deutschland leben und eine ihren Qualifikationen entsprechende Beschäftigung anstreben" profitieren werden. Das Gesetz werde so zur Fachkräftesicherung in vielen Berufsfeldern beitragen. Umfassend könne dies aber nur gelingen, wenn auch die Bundesländer schnell vergleichbare Regelungen für die in ihrer Zuständigkeit liegenden Abschlüsse einführen.
Im Rahmen der Verfahren werden ausländische Berufsqualifikationen mit inländischen Abschlüssen verglichen. Die auf dieser Grundlage getroffenen Feststellungen über die Gleichwertigkeit der Qualifikationen sollen Transparenz nicht nur für die Inhaber der ausländischen Berufsqualifikationen, sondern auch für potentielle Arbeitgeber im Handwerk schaffen. Etwaige wesentliche Unterschiede zum deutschen Abschluss – als Geselle oder Meister - sollen deutlicher werden.
Für den Bereich der Wirtschaftsgruppe Handwerk sind die Handwerkskammern mit der Durchführung der Gleichwertigkeitsfeststellung betraut und machen gegebenenfalls Angebote zur Nachqualifizierung. ZDH/sg